Liste der Landtagswahlkreise in Brandenburg
Die Liste der Landtagswahlkreise in Brandenburg enthält die Wahlkreise für die Wahlen zum Brandenburger Landtag.
Geschichte
Entwicklung seit 1990
Seit der ersten Wahl zum Landtags Brandenburg am 14. Oktober 1990 existieren 44 Wahlkreise mit jeweils einem Direktmandat, denen noch einmal so viele Listenmandate gegenüberstehen. Die damalige Wahlkreiseinteilung orientierte sich an den damaligen Kreisen und kreisfreien Städten, die aus der ehemaligen DDR übernommen wurden. Im Zuge der Kreisreform von 1993 musste die Einteilung geändert werden, die Zahl der Wahlkreise und Mandate blieb dabei konstant. Durch die Neufassung des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes vom 28. Januar 2004 wurde die Einteilung erneut geändert.[1] Im Vergleich zu vorhergehenden Landtagswahl 1999 wurde die Einteilung an die unterschiedliche Bevölkerungsentwicklung in den einzelnen Landesteilen sowie an die veränderten Gemeindegrenzen infolge der kommunalen Gebietsreform angepasst. Zur Landtagswahl 2009 blieb der Zuschnitt der Wahlkreise unverändert.
Änderungen zur Landtagswahl 2014
Durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Landtag Brandenburg vom 16. Mai 2013 wurden einige Änderungen wirksam:[2]
- Als Basis für die Größe der Wahlkreise dient in Zukunft nicht mehr die allgemeine Einwohnerzahl, sondern die Zahl der Wahlberechtigten.
- Die Stadt Velten gehört nicht mehr dem Wahlkreis Oberhavel II, sondern dem Wahlkreis Oberhavel I an.
- Der Wahlkreis Potsdam-Mittelmark III/Potsdam III verliert die Gemeinde Michendorf an den Wahlkreis Potsdam-Mittelmark II, gewinnt dafür die Potsdamer Stadtteile Bornim, Bornstedt, Eiche, Golm, Grube, Nedlitz und Sacrow hinzu.
- Der Wahlkreis Potsdam I umfasst die Stadt- oder Ortsteile Nördliche Innenstadt, Babelsberg, Klein Glienicke, Westliche Vorstädte und Nördliche Vorstädte
- Der Wahlkreis Potsdam II umfasst die Stadt- oder Ortsteile Drewitz, Kirchsteigfeld, Potsdam Süd, Stern und Südliche Innenstadt/Zentrum Ost
Ferner wurden einige Gemeindebezeichnungen geändert (Umbenennungen) und das Amt Golßener Land gestrichen, welches mittlerweile in das Amt Unterspreewald eingegliedert wurde. Diese Änderungen greifen erstmals zur sechsten Wahl zum Landtag Brandenburg am 14. September 2014.
Die gesetzliche Mindestzahl der Mitglieder des Landtags beträgt 88, sodass neben den 44 Direktmandaten noch einmal genauso viele für die Landeslisten der Parteien bzw. Wahlvereinigungen vergeben werden. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate kann sich deren Zahl aber auf bis zu 110 erhöhen.
Wahlkreise mit Gebietsbeschreibung für die Wahl 2014
Wahlkreise mit Gebietsbeschreibung für die Wahlen 2004 und 2009
Einzelnachweise
- ↑ Neufassung des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes vom 28. Januar 2004
- ↑ Zweites Gesetz zur Änderung der Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Landtag Brandenburg (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.