Liste der pfälzischen Mitglieder des Bayerischen Landtages

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Die pfälzischen Mitglieder des Bayerischen Landtages (1819–1918) stellten in der Zeit der Bayerischen Ständeversammlung eine liberale Oppositionsbewegung dar. Von 1819 bis 1848 waren die Pfälzer in der Kammer der Abgeordneten unterrepräsentiert. Dies änderte sich mit der Wahlrechtsreform des Jahres 1848. Nach dem Scheitern des Pfälzischen Aufstands 1849 befanden sich viele der liberalen Matadore im Exil. Im Landtag wurden die Pfälzer durch Beamte und angestellte Juristen repräsentiert. Im Jahr 1859 setzen sich die 18 pfälzischen Landtagsmitglieder aus sechs Beamten, drei hohe Juristen, zwei Richtern, einem Konsistorialdirektor, fünf Gutsbesitzern und einen Rechtsanwalt zusammen. Eine Liberalisierung setzte erst wieder 1865 unter dem jungen König Ludwig II. ein. Bis 1918 war die Pfalz eine nationalliberale Hochburg.[1]

In der Kammer der Reichsräte waren Pfälzer die Ausnahme, da der ansässige Adel in der französischen Zeit die Pfalz verlassen hatte.

1. Bayerischer Landtag

Reichsrat

13. Bayerischer Landtag 1849

Dieser Landtag war der erste nach der Wahlrechtsreform von 1848.

14. Bayerischer Landtag 1849

Reichsräte

21. Wahlperiode

Reichsräte:

Weblinks

  • Geschichte des Bayerischen Parlaments seit 1819

Literatur

  • Rudolf H. Böttcher: Die Ersatzkandidaten: Juristen, Beamte, Ärzte, Pfarrer und ein Pädagoge. In: Die Familienbande der pfälzischen Revolution 1848/1849. Ein Beitrag zur Sozialgeschichte einer bürgerlichen Revolution. Sonderheft des Vereins für Pfälzisch-Rheinische Familienkunde. Band 14. Heft 6. Ludwigshafen am Rhein 1999.
  • Karsten Ruppert: Die pfälzischen Abgeordneten zum bayerischen Landtag. In: Hans Fenske, Joachim Kermann, Karl Scherer: Die Pfalz und die Revolution 1848/49, Band 1, Kaiserslautern 2000.

Fußnoten

  1. Rudolf H. Böttcher: Amnestie und Mandate. In: Die Familienbande der pfälzischen Revolution 1848/1849. S. 310.