Ländersteuer

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Ländersteuern sind Steuern, deren Steueraufkommen nach Art. 106 Absatz 2 Grundgesetz der Steuerhoheit der Länder unterliegt.

Allgemeines

Das deutsche Finanzsystem unterscheidet zwischen Bundessteuern, Ländersteuern und Gemeindesteuern. Jede Gebietskörperschaft besitzt mithin ein eigenes Steueraufkommen, das im Finanzausgleich berücksichtigt wird.

Arten

Zu den Ländersteuern gehören die

Früher zählte auch die Kraftfahrzeugsteuer dazu, die seit Juli 2009 eine Bundessteuer ist.

Siehe auch