Ländersteuer
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Ländersteuern sind Steuern, deren Steueraufkommen nach Art. 106 Absatz 2 Grundgesetz der Steuerhoheit der Länder unterliegt.
Allgemeines
Das deutsche Finanzsystem unterscheidet zwischen Bundessteuern, Ländersteuern und Gemeindesteuern. Jede Gebietskörperschaft besitzt mithin ein eigenes Steueraufkommen, das im Finanzausgleich berücksichtigt wird.
Arten
Zu den Ländersteuern gehören die
- Vermögensteuer (wird seit 1997 nicht mehr erhoben)
- Erbschaftsteuer
- Feuerschutzsteuer
- Verkehrsteuern, soweit es sich nicht um eine Bundessteuer oder Gemeinschaftsteuer handelt
- Biersteuer
- Spielbankabgabe
- Grunderwerbsteuer
- Schenkungsteuer.
Früher zählte auch die Kraftfahrzeugsteuer dazu, die seit Juli 2009 eine Bundessteuer ist.