Reichsgericht (Begriffsklärung)
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Reichsgericht bezeichnet:
- das historische deutsche Reichsgericht in Leipzig
- das dem deutschen Bundesverwaltungsgericht seit 2002 dienende Reichsgerichtsgebäude
- das in der Paulskirchenverfassung vorgesehene oberste Gericht, siehe Paulskirchenverfassung #Politisches System
- Reichsgericht (Österreich), öffentlich-rechtlicher Gerichtshof (1869–1919)
- historisches Gericht Dänemarks, siehe Landsting (dänischer Reichstag) #Befugnisse
- Sammelbezeichnung für die beiden höchsten Gerichte im Alten Reich, Reichskammergericht und Reichshofrat
__DISAMBIG__