Reichstagswahl im Deutschen Reich 1936
Die Reichstagswahl vom 29. März 1936 fand zugleich mit der nachträglichen Volksabstimmung über die Ermächtigung zur Rheinlandbesetzung statt. Zugelassen war wie bei der Wahl im November 1933 nur eine Einheitsliste der NSDAP. Es handelte sich damit um eine Scheinwahl, da das Ergebnis bereits von vornherein feststand: Wahl und auch Abstimmung erbrachten (wie vom NS-Regime beabsichtigt) eine deutliche Zustimmung.
Die Saarländer waren nach der Saarabstimmung vom 13. Januar 1935 erstmals wieder seit 1919 zu einer gesamtdeutschen Wahl aufgerufen. Dagegen hatten Juden durch das Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935 das Wahlrecht verloren; erstmals durften sie, genauso wie sogenannte jüdische Mischlinge, nicht an einer Reichstagswahl teilnehmen.[1]
Ergebnisse
Die Liste der NSDAP erreichte offiziell 98,8 % der Stimmen, darunter auch alle leer abgegebenen Stimmzettel. 1,2 % der abgegebenen Stimmen wurden z. B. wegen abweichender Markierungen auf dem Stimmzettel als ungültig gewertet.[2]
Wie bereits zu Zeiten der Weimarer Republik festgelegt, gab es für je 60.000 abgegebene Stimmen je einen Sitz, weswegen 741 der auf der Einheitsliste Nominierten in den Reichstag einzogen. 722 waren Mitglieder der NSDAP, 19 waren als Gäste bezeichnete Parteilose. Unter den Abgeordneten befanden sich keine Frauen.[3]
Offiziell lag die Wahlbeteiligung bei 99 Prozent.[2][4]
Das beinahe einhellige Ergebnis, mit dem das Wahlvolk dem NS-Regime zustimmte, lässt sich zum Teil mit der Monopolstellung der NSDAP erklären, die seit dem Gesetz gegen die Neubildung von Parteien die einzige zugelassene Partei im Deutschen Reich war. Außerdem gab es wohl auch Wahlfälschungen. Nach dem Historiker Henning Köhler waren insbesondere die massenhafte Zustimmung zum Nationalsozialismus sowie der Führerkult, „die durchaus auch Züge religiöser Verehrung trugen“, sehr bedeutsam. Dass das Wahlergebnis dennoch zu großen Teilen als „echt“ zu betrachten ist, darauf deutet der geringe Unterschied zur Saarabstimmung hin, bei der im Januar 1935 unter demokratischen Bedingungen 90,73 % der Wahlberechtigten für einen Anschluss an den NS-Staat gestimmt hatten.[5]
Siehe auch
- Liste der Reichstagsabgeordneten im Nationalsozialismus (3. Wahlperiode)
- Wahlrecht in der Zeit des Nationalsozialismus
Literatur
- Gerhard Schulz: Deutschland seit dem Ersten Weltkrieg 1918–1945, Vandenhoeck & Ruprecht, 2. Auflage, Göttingen 1982, S. 144–145, ISBN 978-3-52533-472-0.
- Heinrich August Winkler: Der lange Weg nach Westen, Bd. 2, C. H. Beck, Bonn 2005, S. 32f, ISBN 978-3-406-49527-4.
- Marcel Stepanek: Wahlkampf im Zeichen der Diktatur. Die Inszenierung von Wahlen und Abstimmungen im nationalsozialistischen Deutschland, Leipziger Universitätsverlag, Leipzig 2014, ISBN 978-3-86583-898-8.
Weblinks
- Frank Omland: Wahlen 1933 bis 1938: „Du wählst mi nich Hitler!“ (Beispiel Schleswig-Holstein)
Einzelnachweise
- ↑ Hans-Joachim Heinz: Das Wahlvolk unterm Hakenkreuz. In: Schriftenreihe zur Geschichte der Stadt Germersheim, Band II, Germersheim 2001, ISSN 1618-9663, S. 192–204.
- ↑ a b Zeitungszeugen, #15/2012, S. 3.
- ↑ Reichstagshandbücher, 1936: Verzeichnis der Mitglieder des Reichstags. Bayerische Staatsbibliothek, abgerufen am 6. September 2012.
- ↑ Stepanek, S. 123.
- ↑ Henning Köhler: Deutschland auf dem Weg zu sich selbst. Eine Jahrhundertgeschichte. Hohenheim-Verlag, Stuttgart 2002, S. 392.