SIM-Lock

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Der (auch die) SIM-Lock, auch Service Provider Lock (kurz SPCK) genannt, ist ein Begriff aus dem Mobilfunk-Bereich und beschreibt die softwareseitige Bindung eines Mobilfunkgerätes an SIM-Karten, die bestimmte Kriterien erfüllen – in der Regel Karten eines bestimmten Dienstanbieters. Mobiltelefone können so gesperrt werden, dass sie nur SIM-Karten bestimmter Länder, Anbieter, Netze oder SIM-Typen akzeptieren. Das unautorisierte Entfernen dieser Sperre ist in vielen Ländern strafbar.

Anzutreffen ist SIM-Lock in Deutschland fast ausschließlich in Prepaid-Paketen; zeitweise aktivierte Telekom Deutschland bei vielen Vertragsgeräten auch den Netlock.

Rechtslage

In vielen Ländern, zum Beispiel Kanada und Finnland, ist SIM-Lock durch die Gesetzeslage verboten. In anderen Ländern, dazu zählen zum Beispiel Deutschland und Ungarn, ist der SIM-Lock Standard und das Entsperren der Telefone verboten. In den meisten Ländern liegen die gesetzlichen Regelungen dazwischen – sie erlauben die Sperre, aber nur für die Dauer des aktuellen Vertrags des Kunden. In Deutschland sind zwei Entscheidungen bekannt, nach denen sich der Datenveränderung (§ 303a StGB) strafbar macht, wer ohne Erlaubnis des sperrenden Providers einen SIM-Lock entfernt.[1]

In Österreich ist das Entsperren von Handys prinzipiell erlaubt, da mit dem Kauf das Gerät in das Eigentum seines Besitzers wechselt, der somit freie Verfügungsgewalt über das Gerät hat. In Österreich wurde ein Rechtsstreit zwischen T-Mobile und Yesss geführt, da Yesss! Links zu kostenlosen Entsperrdiensten veröffentlicht hatte. Der Rechtsstreit wurde zugunsten von Yesss! entschieden.

In den USA wurde im Oktober 2012 ein Gesetz verabschiedet, welches das Entsperren eines SIM-Locks ohne Erlaubnis des Netzbetreibers unter Strafe stellt. Es sieht vor, dass alle Geräte, die noch bis 90 Tage nach dem Inkrafttreten des Gesetzes gekauft wurden, straffrei entsperrt werden dürfen. Dies galt bis zum 26. Januar 2013, nach diesem Datum gekaufte Geräte zu entsperren fällt unter Strafe. Das Strafmaß kann bis zu 500.000 US-Dollar und/oder 5 Jahre Haft betragen.[2]

Sonstiges

Der Euronotruf 112 funktioniert in einigen Ländern ganz ohne SIM. In Deutschland ist dies – wegen zu häufigen Notrufmissbrauchs – seit 2009 nicht mehr möglich.

Weblinks

Einzelnachweise