Ubier

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von Ubii)
Porträt einer Ubierin aus Köln. Die Haare verdeckende Hauben waren Teil der Tracht verheirateter Frauen
Grabstein des Ubiers Fannius, Leibwächter (corporis custos) Kaiser Neros; er lebte 28 Jahre und wurde von seinem collega (Kamerad) in Rom begraben[1]

Die Ubier (lateinisch Ubii) waren ein westgermanisches Volk, das Caesar als bereits zivilisiert beschrieb.

Siedlungsgebiet

Die Ubier bewohnten zunächst das rechte Ufer des Rheins, gegenüber den Treverern und südlich der Sugambrer, lebten also den römischen Begrifflichkeiten nach in der Germania magna. Ihr Gebiet erstreckte sich ziemlich ausgedehnt etwa von der Sieg über die Lahn bis zum unteren Main.

Die Ubier waren einer der ersten germanischen Stämme, die sich auf regen Handel mit den Römern einließen, ihnen ihre Söhne in die Ausbildung gaben und sich schließlich auch zur Zahlung von Tributen bereit erklärten. Außerdem stellten sie den Römern Hilfstruppen (bevorzugt Reiterei) zur Verfügung, die diese gemäß ihrer politischen Devise „Divide et impera“ benutzten, um andere Germanenstämme zu unterdrücken und tributpflichtig zu unterwerfen. Dieses Verhalten der Ubier brachte ihnen das Misstrauen, den Neid und schließlich auch den Hass der anderen benachbarten Stämme ein, weshalb es in der Folge zu zahlreichen Auseinandersetzungen zwischen den Ubiern und ihren Nachbarn kam.

Die Ubier gerieten unter Druck und zwischen die Fronten der Römer und der anderen Germanen und drohten aufgerieben zu werden. Daher wurden sie 19/18 v. Chr. von Marcus Vipsanius Agrippa während dessen zweiter Statthalterschaft auf das linke Rheinufer umgesiedelt, in die spätere römische Provinz Germania inferior.[2] Bis etwa in die Regierungszeit Kaiser Domitians war das linke Rheinufer Teil der Provinz Gallia Belgica. Hier bewohnten sie die Gegend bei Bonn und Köln, bei Aachen rechts der Wurm sowie das Tal der Ahr. Das ist deswegen von Bedeutung, da oft behauptet wird, die Ubier seien römerfreundliche, linksrheinische Germanen gewesen. Linksrheinisch wurden sie aber erst durch die römische Umsiedlungspolitik. Der Hauptort der Ubier wurde Ara oder Oppidum Ubiorum, die später von Claudius zur Colonia Claudia Ara Agrippinensium ernannte Stadt Köln. Nach ihrer Umsiedlung waren die Ubier, oder zumindest der „kölnische Teil“ des Stammes, auch unter der Bezeichnung „Agrippinenser“ (Agrippinenses) bekannt.

Die nördlichste Grenze des Ubier-Gebietes wurde durch den Gelfbach markiert (ab dem Mittelalter Mühlenbach), der beim ehemaligen Römerkastell Gelduba bei Krefeld-Gellep in den Rhein mündet. Nördlich dieses Baches siedelten die germanischen Cugerner, eine Teilgruppe der rechtsrheinischen Sugambrer.[3]

Umsiedlung

Das römische Gallien und rechtsrheinische Germanien um das Jahr 70 n. Chr.

Der erste Germanienfeldzug nach Caesar fand 39/38 v. Chr. unter dem Statthalter Marcus Vipsanius Agrippa statt. Er bekämpfte die aufständischen Gallier, überschritt den Rhein, unterwarf den Stamm der Ubier und erhielt einen Triumph zugebilligt, den er jedoch nicht ausführte (Tac. ann. XII 27,1; Cass. Dio XXXXVIII, 49, 3-4; vgl. Strab. IV 3,4 p. 194 C; Tac. Germ. 28).

Die Angabe bei Tacitus vermerkt als Zeitpunkt der Umsiedlung der unterworfenen Ubier auf das linke Rheinufer in das Gebiet des heutigen Kölns nur eine Statthalterschaft des Agrippa. Wahrscheinlich handelte es sich bei der Übersiedlung der Ubier um einen längeren Prozess, der durch Agrippa seine offizielle Bestätigung oder seinen Abschluss fand. Agrippa entwickelte das Konzept, die Rheinlinie durch unmittelbare Präsenz von römischen Truppen, vor allem aber durch Ansiedlung zuverlässiger romfreundlicher Stammesgruppen auf dem linken Rheinufer (Ubier und Bataver; Begründung des Zentralorts oppidum Ubiorum) sowie durch feste Vertragsbeziehungen zu den rechts des Rheins angrenzenden Stämmen zu schützen. Roms Politik zielte hauptsächlich darauf ab (von wenigen Ausnahmen abgesehen), Landsuchende aus dem gesicherten Provinzialbereich herauszuhalten.

Ende

Die Ubier nahmen an dem Aufstand des Iulius Civilis in den Jahren 69 und 70 n. Chr. nur gezwungenermaßen und auch nur eine kurze Zeit lang teil. Nach der Expansion der Franken ab dem 3. Jahrhundert über den Rhein und der späteren Einnahme Kölns gingen die weitgehend romanisierten Nachfahren der Ubier in den Rheinfranken auf, die nach dem 6. Jahrhundert auch Ripuarier genannt wurden.[4]

Literatur

  • Werner Eck: Köln in römischer Zeit. Geschichte einer Stadt im Rahmen des Imperium Romanum (= Geschichte der Stadt Köln. Band 1). Greven, Köln 2004, ISBN 3-7743-0357-6, S. 31 ff.
  • Johannes Heinrichs: Ubier, Chatten, Bataver. Mittel- und Niederrhein ca. 70–1. v. Chr. anhand germanischer Münzen. In: Th. Grünewald: Kontinuität und Diskontinuität. Germania Inferior am Beginn und am Ende der römischen Herrschaft. Berlin 2003, S. 266 ff.
  • Johannes Heinrichs: Civitas ubiorum. Studien zur Geschichte der Ubier und ihres Gebiets. Stuttgart 2002.
  • Karl Strobel: Wirtschaftsstrukturen zwischen Maas und Rhein in römischer Zeit: Das Werden eines zentralen europäischen Wirtschaftsraumes 50 v. bis 500 n. Chr. In: Franz Irsigler: Zwischen Maas und Rhein: Beziehungen, Begegnungen und Konflikte in einem europäischen Kernraum. Verlag Kliomedia, Trier 2006, S. 82.
  • Johannes Heinrichs, Stefan ZimmerUbier. In: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde (RGA). 2. Auflage. Band 31, Walter de Gruyter, Berlin/New York 2006, ISBN 3-11-018386-2, S. 355–361.

Weblinks

  • Über die Ubier auf der Seite des Archäologen Jürgen Franssen

Einzelnachweise

  1. AE 1952, 145
  2. Werner Eck: Köln in römischer Zeit. Geschichte einer Stadt im Rahmen des Imperium Romanum. Greven, Köln 2004, ISBN 3-7743-0357-6, S. 49.
  3. Feinendegen/Vogt (Hrsg.): Krefeld – die Geschichte der Stadt, Band 1. Christoph Reichmann: Kapitel Die Grenze am Mühlenbach. Verlag van Ackeren, Krefeld 1998, ISBN 3-9804181-6-2, S. 104 f.
  4. Feinendegen/Vogt (Hrsg.): Krefeld – die Geschichte der Stadt, Band 1. Renate Pirling: Kapitel Die Frankenzeit – historische Einführung. Verlag van Ackeren, Krefeld 1998, ISBN 3-9804181-6-2, S. 206f.