Unerwünschte ausländische Organisationen in Russland

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Als unerwünschte ausländische Organisationen können in Russland ausländische und internationale Nichtregierungsorganisationen erklärt werden.

Geschichte

Am 23. Mai 2015 verabschiedete die Staatsduma der Russischen Föderation ein Gesetz über ausländische Nichtregierungsorganisationen, die als unerwünscht erklärt werden können.[1] Diesen ist danach jede politische Aktivität in Russland untersagt, russische Organisationen dürfen keine Beziehungen mit ihnen unterhalten und keine finanzielle Unterstützung annehmen. Auch Privatpersonen werden Kontakte unter Strafandrohung gestellt.

Am 25. Mai 2015 wurden von einem Abgeordneten der LDPR eine erste Liste ausländischer Organisationen vorgestellt, die als unerwünscht erklärt werden sollten. Darunter waren die russischen Organisationen von Amnesty International und Human Rights Watch sowie die russische Menschenrechtsorganisation Memorial International.

Am 7. Juli 2015 wurde eine Liste von 12 ausländischen Organisationen von der Generalstaatsanwaltschaft bekanntgegeben, deren Registrierung als „unerwünschte Organisation“ beantragt wurde. Diese waren sieben US-amerikanische Organisationen wie die Open Society Foundation von George Soros und die Denkfabrik National Endowment for Democracy, sowie zwei polnische und drei ukrainische Nichtregierungsorganisationen, eine von ihnen auf der Krim tätig.[2]

Bis August 2016 wurden sieben US-amerikanische Organisationen in ein Register beim russischen Justizministerium eingetragen.[3]

Registrierte Organisationen

Bisher wurden folgende Organisationen als «ausländische und internationale Organisationen, deren Tätigkeit als unerwünscht betrachtet wird», beim russischen Justizministerium registriert:[4]

Die am 28. Dezember 2021 verbotene russische Menschenrechtsorganisation und Organisation zur Aufarbeitung stalinistischer Verbrechen, Memorial[10] wurde bisher (Stand Januar 2022) nicht in die Liste unerwünschter ausländischer Organisationen des russischen Justizministeriums eingetragen.[11]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Putin erlässt Gesetz über „unerwünschte“ Organisationen. Süddeutsche Zeitung, 24. Mai 2015.
  2. Russland knebelt die Bürgergesellschaft weiter. Neue Zürcher Zeitung, 9. Juli 2015.
  3. Die Generalstaatsanwaltschaft Russlands hat die Liste unerwünschter Organisationen erweitert. 6. September 2016.
  4. Verzeichnis der ausländischen und internationalen Nichtregierungsorganisationen, deren Tätigkeit als unerwünscht auf dem Territorium der Russischen Föderation betrachtet wird Ministerium der Justiz der Russischen Föderation (russisch)
  5. https://www.amnesty.de/2015/7/28/russland-setzt-unerwuenschte-organisationen-auf-schwarze-liste
  6. Kathrin Hille: Russia bans three Khodorkovsky-linked opposition groups (Britisches Englisch) In: www.ft.com . Financial Times. 26. April 2017. Abgerufen am 1. Mai 2017.
  7. Roman Goncharenko, Elena Barysheva: Kremlin clampdown on Open Russia and opposition continues. Deutsche Welle, 1. Juni 2021, abgerufen am 28. Juli 2021 (englisch).
  8. Ministr Petříček si chce kvůli zákazu organizace Člověk v tísni předvolat ruského velvyslance iRozhlas am 12. November 2019
  9. a b c Russland erklärt drei deutsche NGOs für unerwünscht. Deutschlandfunk, 27. Mai 2021, abgerufen am 28. Mai 2021 (Archiv).
  10. Memorial: Moskau löst Russlands bekannteste Menschenrechtsorganisation auf. In: Der Spiegel. 28. Dezember 2021, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 31. Dezember 2021]).
  11. Liste der (bis 1. Oktober 2021) 49 unerwünschten ausländischen Organisationen (russisch)