VDI 6032 - Hygiene von Lüftungsanlagen in Fahrzeugen

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Die Richtlinie VDI 6032 des Vereins Deutscher Ingenieure gilt für raumlufttechnische Lüftungsanlagen und Luftbehandlungsanlagen – auch RLT-Anlagen sowie Klimaanlagen genannt – in Fahrzeugen zur Personenbeförderung. Sie beschreibt auf ihren unterschiedlichen Blättern die Anforderungen zur hygienischen Wartung der Bauteile, wie Lüftungskanäle und Verdampfer, den Austausch einzelner Komponenten, wie den Pollenfilter die aufgrund ihrer regelmäßigen Verwendung verschmutzen, verkeimen und demnach fachmännisch nach dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik der Hygieneanforderungen von Lüftungsanlagen in Bahn, Bus, Flugzeug, Lkw, Pkw und auf Schiffen, zu reinigen sind. Denn nicht regelmäßig gereinigte raumlufttechnische Anlagen sind ein Gesundheitsrisiko. Ausgenommen sind militärische Fahrzeuge. Seit 2004 wurde diese Richtlinie mehrere Male aktualisiert und überarbeitet. Diese VDI-Richtlinie ist die anerkannte Regel der Technik. In einem Schadensfall, bei fehlerhafter Reinigung, prüfen die Gutachter zur Beurteilung der Haftung, ob die aktuelle Richtlinie 6032/2015 in vollem Umfang korrekt eingehalten wurde. Die VDI 6032 wurde 2015 in englischer und deutscher Sprache vom Fachbereich technische Gebäudeausrüstung des VDI herausgegeben und veröffentlicht. Aktuell (seit 2020) wird die Richtlinie 6032 erneut nach aktuellem Stand der Technik vom Fachbereich Fahrzeugtechnik des VDI überarbeitet.

VDI 6032 Historie

Die Richtlinie 6032 zur Hygiene-Anforderung an die Lüftungstechnik in Fahrzeugen zur Personenbeförderung ist nicht neu und wurde erstmals bereits 2004 vom Verein Deutscher Ingenieure in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht. Regelmäßige neue Erkenntnisse und wissenschaftliche Belege zur hygienischen Reinigung von Lüftungsanlagen, den an den Pollenfilter angrenzenden Luftkanälen das Pollenfiltergehäuse sowie der Klimaanlagenverdampfer veranlassten, dass diese Richtlinie bis heute mehrmals überarbeitet werden musste und immer wieder erweitert worden ist. Sie gilt demnach in ihrer aktuellen Fassung als Stand der Technik.

VDI 6032 Blatt 1

Diese Richtlinie umfasst und behandelt die Themen Lufttechnik, Luftqualität in Fahrzeugen und die Hygiene-Anforderungen an die Lüftungstechnik. Sie regelt den hygienischen Wartungsablauf von RLT- und Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen der Personenbeförderung.[1]

„Die Richtlinie VDI 6032 Blatt 1 gibt Hinweise zur Hygiene bei der Konstruktion, dem Einbau und dem Betrieb von Lüftungsanlagen in Fahrzeugen. Es werden allgemeine Anforderungen und Ziele für alle Fahrzeugtypen beschrieben und in weiteren Abschnitten der Richtlinie nach den Fahrzeugarten Pkw, Bus, Lkw, Bahnen, Schiffe und Flugzeuge differenziert. Inhaltlich wurden bei der Erstellung der Richtlinie die gesammelten Erfahrungen in der Lufthygiene von Gebäuden und der bisherigen Richtlinie VDI 6032 für Fahrzeuge genutzt.“[2]

Geltungsbereiche

Da Klimaanlagen die Qualität der Luft von außen nach innen beeinflussen, richtet sich diese Richtlinie sowohl an Hersteller, Autofahrer als auch an Werkstätten, die regelmäßig aufgrund der Wartungsintervalle in Kontakt mit diesem Bauteil kommen. In diesem Zusammenhang werden auch alle hygienischen Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen definiert, die dem Stand der Technik entsprechen. Der allgemeine Begriff Hygiene wird durch Maßnahmen festgesetzt, die der Verhütung von Krankheiten und der Erhaltung und Festigung der Gesundheit dienen. „Im Interesse einer dauerhaften Sicherstellung der Hygienequalität sind dazu die Inhalte der Hygienekontrollen und Hygieneinspektionen anlagenspezifisch zu integrieren.“[3] Diese Richtlinie schließt Auto, Bus, Bahn, Flugzeuge und Schiffe gleichermaßen ein.

Hygieneanforderungen

An oberster Stelle steht bei der Hygieneanforderung einer raumlufttechnischen Anlage weniger die Klimatisierung von Fahrzeugen an sich, als die allgemeine Sicherheit. So sollen durch deren Funktion neben Wärme vor allem grobe Partikel, Gerüche und auch Feuchtigkeit (keine beschlagenen Scheiben) umgewandelt, gefiltert und abtransportiert werden, damit die Gesundheit der Fahrer und aller Insassen gewährleistet werden kann. Schon bei kleinsten Verschmutzungen aufgrund des normalen Betriebs einer Klimaanlage verschlechtert sich sukzessive die Luftqualität durch den sehr hohen Luftumschlag (die Luftwechselrate im Fahrzeug) erheblich. Demnach wird auch schnell klar, dass es hygienische Anforderungen geben muss, um den für die Gesundheit bestmöglichen Zustand Stand der Technik aufrechtzuerhalten. Hierfür wird auch der Einsatz der für die Gesundheit unbedenklichen Reinigungsmittel und Methoden definiert. „Regelmäßige Wartung, technische Funktionskontrolle und Hygieneüberwachung sind von großer Bedeutung.“[4] So soll sichergestellt werden, dass nicht noch eine zusätzliche Belastung und Gesundheitsgefährdung durch den Einsatz von falschen Reinigungsmitteln und Methoden entsteht.

Raumlufttechnische Bauteile und deren Wartungs- sowie Reinigungsanweisungen

Die Anforderungen an die Wartung und Reinigung bzw. den Austausch von Bauteilen und Komponenten einer Klimaanlage richten sich in gleichem Maße an alle Fahrzeuge. Sie müssen mit einem geeigneten, passgenauen Luftfilter – auch Pollenfilter genannt – ausgestattet sein. Durch Einbau oder Wechsel des Filters dürfen keine gesundheitsgefährdenden Rückstände verbleiben und auch nicht während des Regelbetriebs freigesetzt werden. Dazu muss das Datum des Einbaus bzw. Wechsels vermerkt werden, um den festgelegten Wartungsturnus nachweisbar darstellen zu können. Gleiches gilt für die digitale Speicherung und Dokumentation dieser Daten.

Pkw-, Lkw- und Bus-spezifische Anforderungen

Aus Sicht der Autofahrer hat das Wohlergehen der Insassen und Mitfahrer oberste Priorität. Aber Klimaanlagen in Automobilen, Lastkraftfahrzeugen und Bussen sollen auch aus Sicht der Verkehrssicherheit zahlreiche Anforderungen erfüllen. „Bei allen Umgebungs- und Betriebsbedingungen, wie Hitze mit Sonneneinstrahlung und Feuchte, extreme Kälte und Niederschlag, soll die Lüftungsanlage dazu beitragen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.“ (Details hierzu siehe EU-Verordnung Nr. 672/ 2010[5]). Um dieses Ziel aufrechtzuerhalten ist ein regelmäßiger und sehr hoher Luftaustausch notwendig. Durch den Dauerbetrieb verunreinigen die Bauteile der Klimaanlage. Das kann wiederum Allergien, Niesanfälle etc. auslösen. Dieser Aspekt kann sich auf die Sicherheit und Gesundheit aller im Verkehr Beteiligten auswirken. Eine raumlufttechnische Anlage muss nicht nur Umwelteinflüsse von außen, wie Pollen, Bakterien, Feinstaub und weitere Partikel der Luft filtern, sondern auch mit Einflüssen aus dem Fahrzeuginnenraum, wie Haare von Mensch und Tier, Ausdünstungen, Abrieb von Hautschuppen und von Sitzen sowie Bauteilen im Kfz befindlichen Material usw. fertig werden. Demnach sind über die Dauer hinweg Klimaanlagen echte Dreckschleudern und müssen regelmäßig hygienisch gewartet, gesäubert und professionell gereinigt werden. „Um eine gesundheitlich zuträgliche Zuluftqualität zu erreichen, muss die AC-Anlage in regelmäßigen Intervallen…professionell…gereinigt werden.“[6] Die aktuelle VDI-Richtlinie 6032/2015 Blatt 1[7] beschreibt, dass hierbei ein, in regelmäßigen Intervallen stattfindender, bloßer Austausch des Pollenfilters nicht ausreicht. Es müssen sowohl das gesamte Pollenfilter-Gehäuse und die angrenzenden Luftschächte fachmännisch gereinigt werden, um etwaige festsitzende grobe Partikel, Staub usw. zu entfernen, als auch eine effektive Reinigung des Klimaanlagen-Verdampfers in regelmäßigen Abständen, alle 24 Monate, vorgenommen werden, die aus einer mechanischen und chemischen Reinigung besteht. Nur so kann das Lüftungssystem hygienisch gesäubert und von etwaigen Schimmelpilzen, Keimen und Bakterien befreit und damit die Verkehrssicherheit sowie die Gesundheit der Insassen gewährleistet werden. Die bei diesem Vorgehen verwendeten Reinigungslösungen müssen von qualifiziertem Personal angewandt werden, den Anforderungen der VDI 6032 entsprechen, dürfen keine Oberflächen verändern (Aufrauen von PVC-Kanälen, Beschichtungen der Verdampfer zerstören), sowie zum Beispiel Dichtungen beschädigen und müssen auch aus Gründen der Gewährleistung sorgfältig dokumentiert werden, sodass im Schadensfall eine Haftung greifen kann.

Bahn-spezifische Anforderungen

Dieser Abschnitt der Richtlinie regelt und unterscheidet die verschiedenen Anforderungen an Lüftungsanlagen im Nah- und Fernverkehr. Das Luftverteilsystem besteht aus Zuluft- und Abluftkanälen. Ein bedeutender Unterschied ist zum Beispiel, dass es in „Fahrzeugen des Hochgeschwindigkeitsverkehrs… zusätzlich Druckschutzeinrichtungen,…“[8] gibt. Zudem müssen bei Bahnen auch die verschiedenen Räumlichkeiten (Abteile) jeweils anders behandelt werden. So muss in Bereichen mit belasteter Luft, wie der Galley, auf der Toilette und in den Waschräumen ein Unterdruck im Vergleich zu den Fahrgasträumen herrschen. Ein wichtiger Punkt unterscheidet sich allerdings nicht. Dieser ist die hygienische Anforderung an die Luftqualität. Auch diese muss alle Anforderungen dauerhaft zum Gesundheitsschutz der Passagiere und des Personals einhalten. „Die Hygiene-Erstinspektion ist im Zeitraum zwischen 12 und 48 Monaten nach der… Inbetriebnahme durchzuführen.“[9] Selbstverständlich wird diese ordentlich und nachvollziehbar dokumentiert.

Schiff-spezifische Anforderungen

Auf dem Wasser und dem Meer kann prinzipiell von guter Luft ausgegangen werden, diese ist dann allerdings Wasser- und bei offenem Seeverkehr salzhaltig. In Häfen wiederum ist ein Schiff Schadstoffbelastungen, Stäuben und Geruch ausgesetzt. Demnach regelt diese Richtlinie auch die Lufthygiene auf Schiffen. „Neben staubabscheidenden Luftfiltern sind beim Auftreten von gesundheitlich bedenklichen gasförmigen Verunreinigungen Gasfilter wie Aktivkohlefilter oder andere gesundheitlich unbedenkliche Gasabscheidemechanismen notwendig.“ Aufgrund der Komplexität reichen hier keine pauschalen Kontrollen. Diese finden allerdings je nach Bauteil und Ort zu 3/6/12/24-monatigen Intervallen statt. „Ziel der durchzuführenden Hygienekontrollen ist es, durch häufige Sichtprüfung oder durch stichpunktartige mikrobiologische Kontrollen des Befeuchterwassers Hygienemängel an AC-Anlagen frühzeitig zu erkennen und zu beheben.“[10] Neben bloßen Sichtprüfungen müssen auf Schiffen auch regelmäßige mikrobiologische Untersuchungen erfolgen. Zuletzt wird jeder Schritt nachvollziehbar und logisch dokumentiert. Nur so kann im Schadensfall eine Haftung greifen.

Flugzeug-spezifische Anforderungen

Klima- bzw. Lüftungsanlagen in Flugzeugen werden Environmental Control System kurz ECS genannt, da sie im Vergleich zu den vorangehenden Fahrzeugen zusätzlich signifikant andere Aufgaben übernehmen. Denn Flugzeuge bewegen sich in extremen Temperaturschwankungen und stark wechselnden Durckverhältnissen. Am Boden herrschen Hitze aufgrund von Sonneneinstrahlung und Luftfeuchtigkeit, wohingegen in Reiseflughöhe eher trockene Luft und Minusgrade herrschen. Damit „soll das ECS dazu beitragen, die Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit des Flugpersonals zu erhalten und das Wohlbefinden der Passagiere zu unterstützen.“[11] Hierfür zählen ein stets aufrechterhaltener Sauerstoffpartialdruck, der thermische Komfort sowie die Abführung der Stofflasten zu den ECS Aufgaben. Diese dienen vor allem der Sicherheit von Crew und Passagieren.

Hygienekontrollen finden im Rahmen regelmäßiger Hygieneinspektionen statt. Um mikrobiellen Befall frühzeitig zu erkennen und behandeln zu können also auch um Mängel an Bauteilen durch Sichtprüfungen zu erkennen. Anders als bei Kraftfahrzeugen, Bussen, Bahnen und Schiffen, werden bei Flugzeugen bei jeder Inspektion immer alle Bauteile auseinander gebaut. Eine mikrobielle Untersuchung allein ist daher nicht zielführend. Alle Arbeitsschritte auch Desinfektionsmaßnahmen und die Beschaffenheit der einzelnen der Bauteile werden ordnungsgemäß sowie tagesaktuell dokumentiert und aufbewahrt.

Anforderungen an Planung, Fertigung & Ausführung

Die hygienegerechte Planung von Lüftungsanlagen hat wesentlichen Einfluss auf eine der Gesundheit zuträgliche Raum- und Atemluft. Dafür sind von Entwicklern, Planern, und Konstrukteuren grundlegenden Konstruktionsanforderungen einzuhalten. Zum Beispiel dürfen die verwendeten Materialien im Bereich der luftführenden Oberflächen keine Stoffe in gesundheitsgefährdenden Konzentrationen emittieren. Selbstredend dürfen die Materialien ebenfalls keine Nährböden für Mikroorganismen bilden. Bezüglich der hygienegerechten Planung von Lüftungsanlagen sind von Automobilherstellern insbesondere mit den Zulieferern vom Bauteil Komponenten bestimmte Sauberkeitswerte, bzw. ein Höchstmaß für Verunreinigungen zu definieren und laufend zu überprüfen. Wenn die grundlegende hygienische Sicherstellung bereitgestellter Komponenten vernachlässigt wird[12], ist es zwecklos, Klimaanlagen konstruktiv und fertigungstechnisch so zu gestalten, dass Schmutzablagerungen vermieden werden.[13]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. VDI - Verein deutscher Ingenieure: VDI 6032 Blatt 1:2015-05. In: Lufttechnik, Luftqualität in Fahrzeugen - Hygieneanforderungen an die Lüftungstechnik. Beuth publishing DIN, Mai 2015, abgerufen am 28. März 2022 (deutsch, englisch).
  2. VDI 6032 Blatt 1 - Lufttechnik, Luftqualität in Fahrzeugen - Hygieneanforderungen an die Lüftungstechnik. Mai 2015 (vdi.de [abgerufen am 28. März 2022]).
  3. VDI - Verein deutscher Ingenieure: 6032 Blatt 1 - Lufttechnik, Luftqualität in Fahrzeugen Hygieneanforderungen an die Lüftungstechnik. Hrsg.: VDI - Verein deutscher Ingenieure. 3. Auflage. Mai 2015, S. "4","2" (vdi.de [PDF]).
  4. VDI - Verein Deutscher Ingenieure: 6032 - Lufttechnik, Luftqualität in Fahrzeugen - Hygieneanforderungen an die Lüftungstechnik. Hrsg.: VDI - Verein deutscher Ingenieure. 3. Auflage. Beuth publishing DIN, Mai 2015, S. "7","3".
  5. Verordnung (EU) Nr. 672/2010 der Kommission vom 27. Juli 2010 über die Typgenehmigung von Entfrostungs- und Trocknungsanlagen bestimmter Kraftfahrzeuge und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit. 32010R0672, 28. Juli 2010 (europa.eu [abgerufen am 28. März 2022]).
  6. VDI - Verein deutscher Ingenieure: 6032 - Lufttechnik, Luftqualität in Fahrzeugen Hygieneanforderungen an die Lüftungstechnik. Hrsg.: VDI - Verein deutscher Ingenieure. 3. Auflage. Beuth publishing DIN, Mai 2015, S. "23 f.".
  7. VDI 6032 Blatt 1 - Lufttechnik, Luftqualität in Fahrzeugen - Hygieneanforderungen an die Lüftungstechnik. Mai 2015 (vdi.de [abgerufen am 28. März 2022]).
  8. VDI - Verein deutscher Ingenieure: Lufttechnik, Luftqualität in Fahrzeugen Hygieneanforderungen an die Lüftungstechnik. Hrsg.: VDI - Verein deutscher Ingenieure. 3. Auflage. DIN publishing Beuth, S. 31 f.
  9. VDI - Verein Deutscher Ingenieure: Lufttechnik, Luftqualität in Fahrzeugen Hygieneanforderungen an die Lüftungstechnik. Hrsg.: VDI - Verein Deutscher Ingenieure. 3. Auflage. Beuth Publishing DIN, S. 37 f.
  10. VDI - Verband deutscher Ingenieure: Lufttechnik, Luftqualität in Fahrzeugen Hygieneanforderungen an die Lüftungstechnik. Hrsg.: VDI - Verband deutscher Ingenieure. 3. Auflage. Beuth DIN publishing, S. 54 f.
  11. Dr Manfred Stahl: VDI 6032: Lufttechnik und Luftqualität in Fahrzeugen. In: cci Dialog GmbH. 8. Juni 2015, abgerufen am 11. April 2022 (deutsch).
  12. NDR: Continental lieferte verschmutzte Schläuche für Klimaanlagen. Abgerufen am 27. September 2022.