Wikiup:Löschkandidaten/Bilder/1. August 2007

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Alle Einträge dieser Seite sind erledigt. -- Christian Bier Bewerte meine Arbeit! 12:31, 13. Aug. 2007 (CEST)

Bild:Schwaz Ansicht mit Kellerjoch.jpg

"die Geschäftsführung stellt Wikipedia das Foto kostenlos zur Veröffentlichung auf der Website zur Verfügung" - Einschränkung auf Wikipedia, wieder jemand der keine Ahnung hat was GFDL bedeutet -- Btr 10:53, 1. Aug. 2007 (CEST)

Bild:Logo kaiser web.gif (schnellgelöscht)

Schöpfungshöhe erreicht -- ChaDDy 17:22, 1. Aug. 2007 (CEST)

Nach SLA gelöscht. --Fritz @ 12:32, 2. Aug. 2007 (CEST)

Bild:MitgliederPartner.pdf

Bild als PDF; keine Verwendung sichtbar.. --jodo 17:27, 1. Aug. 2007 (CEST)

Bild:Dlw ss 04.gif und Bild:DarkLostWorld Übersicht.gif (erl, SLA)

keine Verwendung ersichtlich --jodo 17:31, 1. Aug. 2007 (CEST)

Bild:Mbs1 mitarbeiter.jpg

Urheber unbekannt, von 1975. --Noddy93 18:08, 1. Aug. 2007 (CEST)

Bild:Langemark6.jpg

Bild:Langemark7.jpg

Bild:Langemark15.jpg

Von 1915, Fotograf unbekannt, warum CC-by-sa? --Noddy93 23:00, 1. Aug. 2007 (CEST)

Zitat von weiter oben: „Fotos aus dem 1. Weltkrieg: Entgegen der Handhabung, dass Bilder unbekannter Urheber erst dann als gemeinfrei akzeptiert werden, wenn sie 100 Jahre alt sind, werden Fotos aus dem 1. Weltkrieg geduldet, da eine große Zahl der Kriegsteilnehmer gefallen ist, der Urheber deshalb mit erhöhter Wahrscheinlichkeit vor mehr als 70 Jahren verstorben und das Bild deshalb gemeinfrei ist.“ Also wäre ein Bild-PD-alt oder sowas wohl angebracht. Allerdings halte ich diese Regelung eher für unsinnig... -- ChaDDy 23:14, 1. Aug. 2007 (CEST)

Der Beleg fehlt, daß die Bilder von einem Kriegsteilnehmer geschossen wurden. --Noddy93 23:34, 1. Aug. 2007 (CEST)
Laut obiger Ausnahmeregelung muss das nicht belegt werden. Oder? Gruß --Emkaer 00:13, 2. Aug. 2007 (CEST)
Das kommt auf die Definition von Kriegsteilnehmer an. Wenn jemand eine zerbombte Stadt fotografiert, macht ihn das mMn nicht zu jemandem, der mit großer Wahrscheinlichkeit gefallen ist. --Noddy93 11:06, 2. Aug. 2007 (CEST)
Hi Noddy93! Ich bin zwar nicht "interesselos" in dieser Frage, da ich das Bild im Zusammenhang mit Langemark/Mythos von Langemarck evtl. verwenden wollen würde, aber die obige Regelung besagt unzweideutig: "Entgegen der Handhabung, dass Bilder unbekannter Urheber erst dann als gemeinfrei akzeptiert werden, wenn sie 100 Jahre alt sind, werden Fotos aus dem 1. Weltkrieg geduldet" Punkt. Könnte man machen. Denn danach kommt nur noch die Erklärung für die allgemeine Regel, dass Bilder unbekannter Urheber aus dem 1. WK geduldet werden. Und nur in der Erläuterung, warum man solche Bilder duldet, kommt der Begriff "Kriegsteilnehmer" vor. Deshalb finde ich die Definition dieses Begriffes unerheblich. Schönen Gruß --Emkaer 13:14, 2. Aug. 2007 (CEST)
P.S.: Korrekt ist natürlich, dass CC-by-sa völlig unbegründet ist. Für den Scan kann Malte Z. keine Urheberrechte in Anspruch nehmen. Und einen unbekannten Fotographen zu nennen, ist Unsinn. --Emkaer 13:16, 2. Aug. 2007 (CEST)

Die „Regel“ wurde „einfach so“ eingefügt. Der größte Teil der Kriegsteilnehmer hat überlebt, immerhin nahmen über 50 Millionen Menschen in Uniform am Krieg teil, von denen rund 10 Millionen umkamen. Dabei ist „ein Fünftel“ nur der Durchschnitt, der jeweilige Anteil gestaltet sich recht uneinheitlich. In Anbetracht des Alters der überlebenden Kriegsteilnehmer ist davon auszugehen, dass wiederum der größte Teil jener nach zwei Jahrzehnten noch lebte. Weiterhin ist zu sagen, dass die Bilder offenbar nach der 1. Flandernschlacht angefertigt wurden, in Anbetracht des Motives und des Postkartenformates wohl auf professionellem Niveau. --Polarlys 02:24, 4. Aug. 2007 (CEST)

Was meinst Du mit "Die „Regel“ wurde „einfach so“ eingefügt."??? Meinst Du, man sollte die Regel ändern? --Emkaer 04:51, 4. Aug. 2007 (CEST)
Man sollte sie streichen. --Polarlys 09:04, 4. Aug. 2007 (CEST)
Aber das können wir hier doch jetzt eigentlich nicht diskutieren... --Emkaer 11:58, 4. Aug. 2007 (CEST)
Als einer der Mitbearbeiter des Artikels 'Mythos von Langemarck' vertrete ich ebenfalls wie Benutzer Emkaer die Meinung, dass die weiter oben aufgeführte Sonderfall-Regelung über "1. Weltkrieg-Fotos" hier uneingeschränkt gilt. Es kann doch wohl nicht ernsthaft diskutiert werden, diese Regelung jetzt anläßlich dieser Lösch-Disku außer Kraft zu setzen. Dann bräuchten wir doch überhaupt keine Löschregeln mehr...
Generell kann ich mir auch nicht vorstellen, dass die Verwendung von Fotos aus dem 1. Weltkrieg etwaige URV-Ansprüche nach sich ziehen könnte. Professionelle Fotoagenturen bedienen sich doch quasi "hemmunglos" bei sämtlichen Zeitungs- und Postkarten-Fotos etc. aus dem 1. Weltkrieg - und ich denke nicht, dass die etwa im juristischen Sinne leichtfertig oder fahrlässig handeln würden.
Ich schlage vor, dass wir einen der WP-Juristen mal um seine rechtliche Meinung dazu bitten. Wäre das ok? --Horst (Disk.) 21:10, 4. Aug. 2007 (CEST)
Wir laden hier keine Dateien hoch, „bei denen sich wohl niemand beschweren wird“, sondern die „frei“ sind. Diese „Regel“ kam auf nicht nachvollziehbare Weise zustande, sie auch noch auf alle Bilder anzuwenden, die zwischen 1914 und 1918 entstanden, ist nicht vertretbar (in Anbetracht dieser Möglichkeit ist es ja gerade zu verlockend, den Autor, insofern bekannt, zu vernachlässigen). Der Großteil der Autoren dürfte das Jahr 1937 noch erlebt haben. --Polarlys 21:28, 4. Aug. 2007 (CEST)
Möchte jemand bei Wikipedia:Urheberrechtsfragen nachfragen? --Emkaer 13:09, 5. Aug. 2007 (CEST)
Mit Polarlys und mir sind hier bereits zwei häufige Fragenbeantworter von WP:UF anwesend. -- ChaDDy 13:42, 5. Aug. 2007 (CEST)
Wohlan, lieber Chaddy, hier und direkt danach hier ist von Benutzer:Ralf Roletschek und Benutzer:Wikipeder die Regelung in Wikipedia:Bildrechte eingefügt worden. Nun hast Du selbst hier den Passus in der "Vorlage:Löschkandidaten Bilder" (r)auskommentiert. Kannst Du denn - oder Polarlys - schildern, auf was für einer Grundlage diese Regel beruht. Gab es eine Diskussion unter Rechtsgelehrten? Oder seid Ihr beiden die Rechtsgelehrten und die "Erfinder" der Regel sind Stümper? Ich bin jedenfalls kein Experte und muss mich auf das verlassen, was ich an Regeln vorfinde. Schönen Gruß --Emkaer 14:57, 5. Aug. 2007 (CEST)
Weder Polarlys, ich noch die "Erfinder" sind Rechtsgelehrte oder Stümper. Wir machen das alle freiwillig und orientieren uns am deutschen Recht. Das besagt, dass ein Bild, dessen Fotograf 70 Jahre tod ist, gemeinfrei ist. Eine nicht im Gesetz verankerte, von uns selbst definierte Richtlinie ist, dass ein Bild mit unbekanntem Autor, dass 100 Jahre alt ist, ebenfalls gemeinfrei ist. Das beruht auf der Annahme, dass die Autoren von so alten Bildern wohl schon 70 Jahre tod sind. Dass das eine rechtliche Grauzone ist, sollte klar sein. Eine Erweiterung dieser Richtlinie ist eben die Ausnahme im Fall Weltkrieg 1. Die beruht auf der Annahme, dass auch da unbekannte Autoren schon seit mehr als 70 Jahren tod sind, weil viele Soldaten gestorben sind. Das ist aber noch mehr eine rechtliche Grauzone. Die meisten haben den Krieg überlebt und sind nicht vor 1937 (70 Jahre pma) gestorben. Viele Weltkriegsveteranen waren ja sogar im 2. Wk dabei. Es gab auch keine Diskussion unter Rechtsgelehrten. Höchstens eine unter uns Laien. An eine solche kann ich mich jetzt aber auf die Schnelle nicht erinnern. Für eine generelle Diskussion über diese Regelung ist wohl doch WP:UF besser geeignet, schon gleich, weil es dort mehr Leute mitkriegen. -- ChaDDy 15:46, 5. Aug. 2007 (CEST)
Sollen wir also die Diskussion hier unterbrechen und auf WP:UF eine Grundsatzdiskussion führen? Ich habe heute leider keine Zeit mehr, das anzufangen, aber Chaddy, Du scheinst mir doch so unvoreingenommen zu sein, dass Du einen Text mit der Problemstellung formulieren könntest, oder? --Emkaer 18:41, 5. Aug. 2007 (CEST)

Ich habe die "Vorlage:Löschkandidaten Bilder" wieder auf den Stand vor dieser Löschdiskussion gesetzt. Wenn eine andere Handhabung als die im April besprochene gewünscht wird, muß das diskutiert werden. Solange die aktuellen Kriterien gelten, sind die Langemarcks natürlich zu behalten--Knud Klotz 20:16, 5. Aug. 2007 (CEST)

Könntest du mir die April-Disk mal verlinken? -- ChaDDy 20:33, 5. Aug. 2007 (CEST)

CC-by-sa sind die Bilder jedenfalls auf überhaupt gar keinen Fall. PD-Alt trage ich (als Admin, der die Bild-LK abarbeiten wollte) aber nicht ein, das kann eintragen, wer die Regel eingeführt hat oder diese unterstützt - auf das Parkett begebe ich mich nicht. --BLueFiSH  (Langeweile?) 07:49, 8. Aug. 2007 (CEST)

Na gut, und jetzt? --Horst (Disk.) 11:29, 8. Aug. 2007 (CEST)

Hinweis: Zwischenzeitlich sind die 3 "Langemark"-Bilder unabhängig von dieser Diskussion hier schnellgelöscht worden, und zwar am 13. Aug. 2007 von Admin FritzG. Als ergänzende Information dazu kopiere ich nachfolgend zwei Beiträge von der Disk.-Seite von FritzG mit seinem Einverständnis hierher (Anfrage zur Schnelllöschung von mir, sowie Antwort von FritzG):
--Horst (Disk.) 23:23, 22. Aug. 2007 (CEST)

1) Anfrage von Horst Isplam:
Löschung von 3 Bildern
Hallo FritzG, du hast vor kurzem folgende 3 Bilder gelöscht:
Deine Löschungen waren am 13. Aug. 2007 und lt. Logbuch wg. "(SLA URV, falsch lizenziert)".
Ich möchte dich darauf aufmerksam machen, dass zu diesen 3 Bildern bereits eine Löschdiskussion lief, und zwar auf der Seite Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder/1. August 2007 - siehe auch hier. In der Löschdiskussion wurde von den dort üblicherweise aktiven "Experten" festgestellt und "zugegeben", dass die 3 Bilder den derzeit gültigen RKs für Bilder aus dem 1. Weltkrieg entsprechen. Eine Lösung war jedoch nicht zustande gekommen.
Ich habe keine Ahnung, ob dir diese Diskussion bekannt war und habe auch nicht weiter nachgeforscht, wer denn jetzt den SLA gestellt hat etc. Ich bin jedoch schon etwas erstaunt über die Schnelllöschung (-wozu haben wir denn überhaupt RKs??-)und möchte dich kurz um Erläuterung bitten. Danke + Grüße --Horst (Disk.) 15:40, 22. Aug. 2007 (CEST)
2) Antwort von FritzG:
Nein, ich wußte nicht, daß Diskussionen laufen. Da die Bild-Schnellöschanträge in der Regel von "Experten" durchgeführt werden, die das in größerem Stil machen (in diesem Fall Christian Bier) gehe ich davon aus, daß die SLAs in Ordnung sind und überprüfe nicht jeden Fall genauer. Und die Regel "1. Weltkrieg wird ausnahmsweise toleriert" ist weder sinnvoll, noch war sie mir zu diesem Zeitpunkt bekannt. Zudem war die Lizenzierung mit CC definitiv falsch, es lag also eine bewußt falsche Lizenzierung vor, also Vorsatz von Seiten des Uploaders. Die SLA-Begründung war also absolut korrekt und nicht zu hinterfragen.
"... da eine große Zahl der Kriegsteilnehmer gefallen ist, der Urheber deshalb mit erhöhter Wahrscheinlichkeit vor mehr als 70 Jahren verstorben und das Bild deshalb gemeinfrei ist.“ - Diese "Regel" ist erstens umstritten, wie ich in der Löschdiskussion gelesen habe, und zweitens auch meiner Meinung nach unsinnig, ja schon fast menschenverachtend begründet. Natürlich hat die Mehrheit der Bevölkerung und sogar der Soldaten überlebt! Unabhängig davon müßte man die "Regel" auch auf alle Bilder vor 1914 ausdehnen, denn diese Menschen sind ja erst recht schon gestorben....
Wie auch immer, bis zu einer offiziellen Klärung dieser Frage (keine Ahnung, wer so etwas festlegen kann und darf) werde ich die Bilder deshalb nicht wiederherstellen. --Fritz @ 19:14, 22. Aug. 2007 (CEST)

Hierher kopiert von: --Horst (Disk.) 23:23, 22. Aug. 2007 (CEST)

Bild:Alexandrine von Üxküll.jpg

Urheber unbekannt, von 1953. --Noddy93 23:08, 1. Aug. 2007 (CEST)

Ein Familienfoto das ich zur freien Verfügung in meinem Archiv besitze, was soll ich denn sonst reinschreiben ? --hpmelle
Die Besitzverhältnisse sind hier irrelevant, wer ist der Fotograf des Bildes? --Noddy93 23:35, 1. Aug. 2007 (CEST)
Bei Alexandrine von Üxküll handelt es sich um eine relative Person der Zeitgeschichte. Wer nach 54 Jahren noch den Fotograf eines einzelnen Familienbildes herausfindet, zudem die meisten Familienmitglieder verstorben sind, der ist ein Meister des Könnens. --hpmelle
Nur der Fotograf oder seine Erben kann die Erlaubnis für eine freie Lizenz erteilen. Ohne freie Lizenz kann das Bild aber nicht behalten werden. -- ChaDDy 23:42, 1. Aug. 2007 (CEST)
Es ist ebenfalls erlaubt, Bilder von Personen, die kurzzeitig im Licht der Öffentlichkeit stehen (relative Personen der Zeitgeschichte), zu veröffentlichen. Dies sind beispielsweise Menschen, die einen anderen vor dem Ertrinken retten. Bei relativen Personen der Zeitgeschichte wird dieses Recht allerdings mit der Bedingung, dass die Personen auf den Aufnahmen auch tatsächlich eine öffentliche Funktion wahrnehmen = Das gilt definitiv für diese Person. Das Foto erreicht dazu kaum Schöpfungshöhe. Aber was solls, Ich sehe schon dass hier ein Kampf gegen Windmühlen stattfinden soll. Auch so kann Wikipedia ärmer gemacht werden. --hpmelle
Auch bei Bildern, die Personen der Zeitgeschichte zeigen, muß der Urheber der Veröffentlichung unter einer bestimmten Lizenz zugestimmt haben. Das Bild ist eine Fotografie, Schöpfungshöhe sicher erreicht. --Noddy93 23:55, 1. Aug. 2007 (CEST)
Das, was du ansprichst, ist nur der eine Teil (nämlich, dass keine Zustimmung der Abgebildeten notwendig ist). Eine Zustimmung des Fotografen ist aber dennoch nötig. -- ChaDDy 23:58, 1. Aug. 2007 (CEST)

Bild:Obazda.jpg

keine freie lizenz. --diba 23:26, 1. Aug. 2007 (CEST)