Wikiup Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/Mai 2012/Schmelzle
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Hilfreiche Urteile
Hallo Schmelzle,
wie muss ein Urteil aussehen, das der Sache und den Kontrahenten hilft? Mir ist das zu allgemein, denn allen Menschen recht getan ist bekanntlich eine Kunst, die niemand kann. Such Dir doch bitte mal eine abgeschlossene Anfrage heraus, bei der Du die Entscheidung des SG besonders hilfreich fandst und sag, was daran Dich besonders überzeugt. Anka ☺☻Wau! 17:11, 3. Mai 2012 (CEST)
- Im SG landen ja meist die Fälle, die bereits andere Instanzen durch haben, und wo sich verhärtete Fronten gegenüberstehen, wo man es in der Tat nicht allen recht machen kann. Prinzipiell finde ich in solchen Fällen einen Schiedsspruch für wichtig, der die Kontrahenten erstmal trennt und Ruhe in die Artikel und die anhängigen Diskussionen bringt, ohne Benutzer oder Artikel zu sperren. Für mich hat der Anwedernutzen, sprich: die Artikelqualität und damit auch die Autorenmotivation, sehr hohe Priorität. Der Leser soll nicht zufälliger Zeuge von Editwars oder unschönen Auseinandersetzungen werden. Die in Reibereien festgefahrenen Autoren sollen nicht durch unverhältnismäßige Sanktionen entmotiviert oder sogar vergrault werden, sondern wieder zur Ruhe kommen und in ihren Fachbereichen weiterarbeiten können. Beispiel aus der letzten Zeit: Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Steindy und Memmingen. Der verordnete Abstand voneinander hat geholfen: Beide Autoren sind wieder in Artikeln ihrer Wissensgebiete tätig und leisten gute Arbeit. GRüße -- · peter schmelzle · disk · art · pics · lit · @ · 20:33, 3. Mai 2012 (CEST)
- In wie weit lag die getroffene Entscheidung im Ermessen des SG? War es zu einer solchen Entscheidung befugt? Anka ☺☻Wau! 22:38, 3. Mai 2012 (CEST)
- Der Fall war ein klassischer SG-Fall, nachdem diverse Vorinstanzen gescheitert sind. Während die vorherigen Lösungsversuche, v.a. per VM, auf die Sanktionierung jeweils eines der Kontrahenten durch einen einzelnen Entscheider abgezielt haben, hat das SG eine Empfehlung ausgesprochen, die beiden Kontrahenten und dem Arbeitsklima allgemein zugute kamen. Da das SG keine wirkliche juristische Instanz ist und seine als bindend geltenden Entscheidungen strenggenommen auch nur Empfehlungen an die Kontrahenten bzw. an die Admins zum weiteren Vorgehen im Streifall sind, liegt die Befugnis in vielen Fällen vor allem im Empfinden der Beteiligten, die das SG als Schiedsinstanz aufsuchen und akzeptieren. Die üblichen Formalitäten wurden eingehalten. GRüße -- · peter schmelzle · disk · art · pics · lit · @ · 12:37, 4. Mai 2012 (CEST)
- Was sind denn „Vorinstanzen“ des SG und wo im konkreten Fall ist deren Scheitern dokumentiert? Anka ☺☻Wau! 15:35, 4. Mai 2012 (CEST)
- Der Fall war ein klassischer SG-Fall, nachdem diverse Vorinstanzen gescheitert sind. Während die vorherigen Lösungsversuche, v.a. per VM, auf die Sanktionierung jeweils eines der Kontrahenten durch einen einzelnen Entscheider abgezielt haben, hat das SG eine Empfehlung ausgesprochen, die beiden Kontrahenten und dem Arbeitsklima allgemein zugute kamen. Da das SG keine wirkliche juristische Instanz ist und seine als bindend geltenden Entscheidungen strenggenommen auch nur Empfehlungen an die Kontrahenten bzw. an die Admins zum weiteren Vorgehen im Streifall sind, liegt die Befugnis in vielen Fällen vor allem im Empfinden der Beteiligten, die das SG als Schiedsinstanz aufsuchen und akzeptieren. Die üblichen Formalitäten wurden eingehalten. GRüße -- · peter schmelzle · disk · art · pics · lit · @ · 12:37, 4. Mai 2012 (CEST)
- In wie weit lag die getroffene Entscheidung im Ermessen des SG? War es zu einer solchen Entscheidung befugt? Anka ☺☻Wau! 22:38, 3. Mai 2012 (CEST)
Du schreibst oben, dass das SG keine Instanz im juristischen Sinne ist, listest aber gleichzeitig einen bis auf Ausnahmen zwingenden Instanzenzug auf. Demzufolge fehlt etwas. Was genau wäre das? --Hubertl (Diskussion) 12:26, 8. Mai 2012 (CEST)
- Ich verstehe deine Frage nicht. -- · peter schmelzle · disk · art · pics · lit · @ · 12:50, 8. Mai 2012 (CEST)
- Du schreibst oben wortwörtlich: Da das SG keine wirkliche juristische Instanz ist..., schreibst aber zuvor: Der Fall war ein klassischer SG-Fall, nachdem diverse Vorinstanzen gescheitert sind. Wir wissen, dass eine Voraussetzung zur Annahme eines Falles der Durchlauf durch die vorhergehenden "Instanzen" ist (nur in Ausnahmefällen kann direkt das SG angerufen werden). Aus deiner Aussage lese ich, dass du hier offenbar dem Institut Schiedsgericht keine letztinstanzliche Entscheidungsfähigkeit zubilligst, sondern nur eine Empfehlung. Siehst du einen Fall, der von den in Folge ausführenden, umsetzenden Organen (Admins) dann quasi boykottiert wurde? Vermischt du nicht den Vermittlungsausschuss mit dem SG? Eine Person kann sich einem VA verweigern, einem SG jedoch nicht, die Tätigkeit des SG ist nicht davon abhängig, ob ein Beteiligter das SG akzeptiert oder nicht. Das ist für mich ein Ausdruck für eine völlig andere Rechtsposition. Auch ist im zweiten Meinungsbild festgelegt, dass es Entscheidungen treffen kann. Die Möglichkeiten des SG beinhalten natürlich auch Empfehlungen, aber das ist nicht explizit festgeschrieben. Der Spielraum ist relativ groß, mit dem Memmingen/Steindy-Verfahren hat es mWn. erstmals diesen neuen Weg sehr konsequent beschritten. Einen Weg, den ich - du wirst es im SG-Wiki sehen, wenn du gewählt wirst - bereits beim Wlady/Umschattiger-Fall angeregt habe, leider aber damals nicht durchgedrungen bin. Schau dir das Meinungsbild genauer an. Dieses MB ist quasi die Bibel für Schiedsrichter. --Hubertl (Diskussion) 17:09, 8. Mai 2012 (CEST)
- Das SG ist keine juristische Instanz, sondern nur ein Gremium innerhalb eines Freiwilligenprojektes, nämlich innerhalb der Wikipedia-Autorenschaft. Seine Entscheidungen sind daher auch keine „Urteile“ im juristischen Sinn. Und ob die Entscheidungen fruchten, hängt davon ab, ob die Betroffenen das SG überhaupt anerkennen. Admins erkennen das SG i.d.R. an und boykottieren es nicht. Was die Kontrahenten, die einen Streifall vor das SG bringen, letztendlich tun, ist etwas anderes. Zum SG hatte ich vor Jahren mal eine Statistik zusammengestellt, inwieweit die Entscheidungen tatsächlich Konflikte beigelegt haben. Damals war die Erfolgsrate noch nicht gerade überwältigend. So lange es einen Tenor „Ach, was kümmert mich das SG?“ gibt, so lange sind auch Überlegungen zur Akzeptanz geboten. Dann geht letztlich alles Hand in Hand: ausgewogene Entscheidungen dienen der Sache Enzyklopädie und der Autorenschaft und erhöhen gleichzeitig die Akzeptanz der Instanz. GRüße -- · peter schmelzle · disk · art · pics · lit · @ · 17:37, 8. Mai 2012 (CEST)
- lb Peter, das ist leider Geschwafel. Das entspricht nicht dem MB. --Hubertl (Diskussion) 17:48, 8. Mai 2012 (CEST)
- Nein, das ist genau der Punkt „Wikipedia:Meinungsbilder/Schiedsgericht Oktober 2007#Was kann das Schiedsgericht bestimmen?“, weitergedacht um die Frage nach der Nachhaltigkeit und Akzeptanz der Entscheidungen. Die Grundprobleme des offenen WP-Systems dürften dir als langjährigem Beteiligten selbst bekannt sein: es bringt nichts, eine Entscheidung herbeizuführen, wenn einer der Beteiligten danach von der Bildfläche abtaucht und wenig später unter neuem Nick so weitermacht wie bisher. GRüße -- · peter schmelzle · disk · art · pics · lit · @ · 20:12, 8. Mai 2012 (CEST)
- Aber ist es denn nicht zweck/projekt-dienlich, wenn Störaccounts einfach ausgeschlossen werden? Natürlich kann sich jede/r danach 1 neuen Account suchen, aber der u.U. "berühmte" Störername (und die damit verbundene Street-Credibility) ist doch erstmal dahin, wenn er dauerhaft gesperrt ist. Umgekehrt brauchen ernsthafte Autoren den Schutz, der ihnen vor besagten "berühmten" Störaccounts weniger sicher ist als vor Neuaccounts von Störern, die in der alten Schiene weiterrollen - die werden doch schnell gesperrt idR. - oder? --Rax post 00:32, 10. Mai 2012 (CEST)
- Im Prinzip ja. Allerdings ist die Frage, ob ernsthafter Autor oder Störaccount, in vielen vor das SG getragenen Fällen nicht so einfach zu beantworten. Man hat hier schon viele produktive Accounts gesehen, von denen Teilaspekte als störend wahrgenommen wurden. -- · peter schmelzle · disk · art · pics · lit · @ · 10:19, 10. Mai 2012 (CEST)
- Im Grunde muß man da wohl gut abwägen.
- Letzten Endes klaut man ja einem Account, das man dauerhaft sperrt, "seinen Namen". Bei reinen Provokateuren kann das natürlich sehr wirksam sein, ihnen den Status der "Prominenz" zu nehmen.
- Aber wir haben auch deutlich anders gelagerte Fälle. Ich denke z.B. an einen der produktivsten Artikelschreiber und Knipser, der gleichzeitig aber immer extrem konfliktträchtig war.
- Der hatte nach seiner Sperre spontan gesagt "Ihr könnt mich mal". Aber das ist nicht so einfach, wenn man jahrelang Herzblut fürs Projekt hergegeben hatte. Schließlich kann es sehr schnell passieren, von "einem der Pfeiler" zu "war irgendwann mal viel dabei" zu werden. Und gerade bei Autoren, die regelmäßig auf KALP kandidieren, ist davon auszugehen, daß sie nicht einfach "der Menschheit" etwas schenken wollen, sondern im Gegenzug wenigstens etwas Anerkennung für ihre Arbeit erfahren wollen. Und da macht es einen Unterschied, ob man einen Account mit offengelegtem Klarnamen betreibt oder sich "Niesender Nathan" oder dergleichen nennen muß und so tun, als hätte man mit dem Originalaccount nichts zu tun.
- Davon ab gibt es noch andere Fälle, wo jemand eine Zwangspause dazu nutzt, sich selber eine Biografie zu geben, die es einem leichter macht, alte "Gegner" anzugreifen.
- Aber zurück zum vorherigen Fall:
- Da wäre das SG die Instanz der Wahl, Auflagen zu schaffen, unter denen der Betreffende "seinen Namen" wieder zurück erlangen könnte. Und gerade, wenn er unter einem Neuaccount eine Zeit lang ohne große Probleme dabei war, sollte das schon machbar sein. Würde m.E. dem Projektfrieden dienen, wenn man Wege fände, die de facto "erwünschte" gegenseitige Verarschung zurückzufahren.
- PS: Deine Plattensammlung iss ja nich von schlechten Eltern ... Ich habe gerade 10 % davon ... Und das ist "für unsere Generation" immer noch viel (während das bei Jahrgängen 57-59 das Normalste der Welt ist)--Elop 13:12, 10. Mai 2012 (CEST)
- Davon ab:
Der Niesende Nathan hat inzwischen implizit bekundet, daß er es eigentlich nicht wünscht, daß sich SG-Kandidaten für Sachen wie "Nick-Zurückgewinnung" stark machen. Und ich glaube auch realistischerweise, daß sich diesbezüglich bei den einst gewählt worden seienden Kandidaten nichts getan haben wird. Ergo iss der Nick eh wech und es wäre müßig, sich darüber jemals noch einen Kopf zu machen. --Elop 00:24, 13. Mai 2012 (CEST)
- Im Prinzip ja. Allerdings ist die Frage, ob ernsthafter Autor oder Störaccount, in vielen vor das SG getragenen Fällen nicht so einfach zu beantworten. Man hat hier schon viele produktive Accounts gesehen, von denen Teilaspekte als störend wahrgenommen wurden. -- · peter schmelzle · disk · art · pics · lit · @ · 10:19, 10. Mai 2012 (CEST)
- Aber ist es denn nicht zweck/projekt-dienlich, wenn Störaccounts einfach ausgeschlossen werden? Natürlich kann sich jede/r danach 1 neuen Account suchen, aber der u.U. "berühmte" Störername (und die damit verbundene Street-Credibility) ist doch erstmal dahin, wenn er dauerhaft gesperrt ist. Umgekehrt brauchen ernsthafte Autoren den Schutz, der ihnen vor besagten "berühmten" Störaccounts weniger sicher ist als vor Neuaccounts von Störern, die in der alten Schiene weiterrollen - die werden doch schnell gesperrt idR. - oder? --Rax post 00:32, 10. Mai 2012 (CEST)
- Nein, das ist genau der Punkt „Wikipedia:Meinungsbilder/Schiedsgericht Oktober 2007#Was kann das Schiedsgericht bestimmen?“, weitergedacht um die Frage nach der Nachhaltigkeit und Akzeptanz der Entscheidungen. Die Grundprobleme des offenen WP-Systems dürften dir als langjährigem Beteiligten selbst bekannt sein: es bringt nichts, eine Entscheidung herbeizuführen, wenn einer der Beteiligten danach von der Bildfläche abtaucht und wenig später unter neuem Nick so weitermacht wie bisher. GRüße -- · peter schmelzle · disk · art · pics · lit · @ · 20:12, 8. Mai 2012 (CEST)
- lb Peter, das ist leider Geschwafel. Das entspricht nicht dem MB. --Hubertl (Diskussion) 17:48, 8. Mai 2012 (CEST)
- Das SG ist keine juristische Instanz, sondern nur ein Gremium innerhalb eines Freiwilligenprojektes, nämlich innerhalb der Wikipedia-Autorenschaft. Seine Entscheidungen sind daher auch keine „Urteile“ im juristischen Sinn. Und ob die Entscheidungen fruchten, hängt davon ab, ob die Betroffenen das SG überhaupt anerkennen. Admins erkennen das SG i.d.R. an und boykottieren es nicht. Was die Kontrahenten, die einen Streifall vor das SG bringen, letztendlich tun, ist etwas anderes. Zum SG hatte ich vor Jahren mal eine Statistik zusammengestellt, inwieweit die Entscheidungen tatsächlich Konflikte beigelegt haben. Damals war die Erfolgsrate noch nicht gerade überwältigend. So lange es einen Tenor „Ach, was kümmert mich das SG?“ gibt, so lange sind auch Überlegungen zur Akzeptanz geboten. Dann geht letztlich alles Hand in Hand: ausgewogene Entscheidungen dienen der Sache Enzyklopädie und der Autorenschaft und erhöhen gleichzeitig die Akzeptanz der Instanz. GRüße -- · peter schmelzle · disk · art · pics · lit · @ · 17:37, 8. Mai 2012 (CEST)
- Du schreibst oben wortwörtlich: Da das SG keine wirkliche juristische Instanz ist..., schreibst aber zuvor: Der Fall war ein klassischer SG-Fall, nachdem diverse Vorinstanzen gescheitert sind. Wir wissen, dass eine Voraussetzung zur Annahme eines Falles der Durchlauf durch die vorhergehenden "Instanzen" ist (nur in Ausnahmefällen kann direkt das SG angerufen werden). Aus deiner Aussage lese ich, dass du hier offenbar dem Institut Schiedsgericht keine letztinstanzliche Entscheidungsfähigkeit zubilligst, sondern nur eine Empfehlung. Siehst du einen Fall, der von den in Folge ausführenden, umsetzenden Organen (Admins) dann quasi boykottiert wurde? Vermischt du nicht den Vermittlungsausschuss mit dem SG? Eine Person kann sich einem VA verweigern, einem SG jedoch nicht, die Tätigkeit des SG ist nicht davon abhängig, ob ein Beteiligter das SG akzeptiert oder nicht. Das ist für mich ein Ausdruck für eine völlig andere Rechtsposition. Auch ist im zweiten Meinungsbild festgelegt, dass es Entscheidungen treffen kann. Die Möglichkeiten des SG beinhalten natürlich auch Empfehlungen, aber das ist nicht explizit festgeschrieben. Der Spielraum ist relativ groß, mit dem Memmingen/Steindy-Verfahren hat es mWn. erstmals diesen neuen Weg sehr konsequent beschritten. Einen Weg, den ich - du wirst es im SG-Wiki sehen, wenn du gewählt wirst - bereits beim Wlady/Umschattiger-Fall angeregt habe, leider aber damals nicht durchgedrungen bin. Schau dir das Meinungsbild genauer an. Dieses MB ist quasi die Bibel für Schiedsrichter. --Hubertl (Diskussion) 17:09, 8. Mai 2012 (CEST)