„Bewilligung (Grundbuch)“ – Versionsgeschichte

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    21. April 2020

    • AktuellVorherige 09:0409:04, 21. Apr. 2020imported>Anonym~dewiki(31560) 4.203 Bytes +4.203 Bytes Die Änderungen wurden vorgenommen, um die Aussage des Textes an den Gesetzeswortlaut anzupassen. § 925 BGB hat nämlich eben nichts zu tun mit einer Einigung über den Kaufvertragsabschluss, auch die Bezeichnung "Käufer" ist daher falsch. Vielmehr ist das Abstraktionsprinzip zu beachten, die dingliche Einigung, die hier angesprochen wird, ist von der schuldrechtlichen Einigung über den Kaufvertrag strikt zu trennen. Markierung: Visuelle Bearbeitung