„Grenzübertrittsbescheinigung“ – Versionsgeschichte

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    1. August 2020

    • AktuellVorherige 12:1912:19, 1. Aug. 2020imported>Opihuck(1014011) 4.220 Bytes +4.220 Bytes Die letzte Textänderung von 77.87.228.72 wurde verworfen. Für diese Behauptung ist ein Beleg erforderlich. Das Landespolizeien sind für ausländerbehördliche Maßnahmen nicht zuständig; die Bundespolizei ist für Zurückschiebungen im Grenzbereich zuständig. Dafür bedarf es keiner GÜB, weil die Zurückschiebung an Ort und Stelle erfolgt. Also bitte Beleg nachliefern, dann können wir das gerne einbauen. Markierung: Manuelle Zurücksetzung