„Juristenmonopol“ – Versionsgeschichte

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Alte Versionen des Artikels:

  • (Aktuell) = Unterschied zur aktuellen Version, (Vorherige) = Unterschied zur vorherigen Version
  • Uhrzeit und Datum = Artikel zu dieser Zeit, Benutzername bzw. IP-Adresse des Bearbeiters, K = Kleine Änderung
  • (123 Bytes) = GröVorlage:SSe der Version; (+543)/(−792) =‎ Änderung der SeitengröVorlage:SSe in Bytes gegenüber der vorherigen Version
  • Um Unterschiede zwischen zwei bestimmten Versionen zu sehen, die Radiobuttons  markieren und auf „Gewählte Versionen vergleichen“ klicken

    19. Dezember 2021

    • AktuellVorherige 19:3719:37, 19. Dez. 2021imported>Lexberlin(1594645) 4.221 Bytes +4.221 Bytes Bei dem Aufführen von Juristenanteilen in Bundes- oder Landesregierungen oder einzelnen Verwaltungen handelt es sich um Theoriebildung, die nach Wikipediagrundsätzen nicht erlaubt ist. Davon abgesehen sind die Informationen auch nicht zweckentsprechend zum allgemeinen Thema des sog. Juristenmonopols, weil sie sich nur auf relativ kleine Personalkörper beziehen. Die berufliche Zusammensetzung kann In den Artikel über die einzelnen Kabinette aufgeführt werden.