„Lieferkettengesetz“ – Versionsgeschichte

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    27. September 2022

    • AktuellVorherige 17:4817:48, 27. Sep. 2022imported>Anonym~dewiki(31560) 32.974 Bytes +32.974 Bytes →‎Kritik: https://www.bmz.de/de/themen/lieferkettengesetz Artikel 5 Inkrafttreten (1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Januar 2023 in Kraft. (2) § 13 Absatz 3, § 14 Absatz 2 und die §§ 19 bis 21 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.