„Pfarrgemeinderat“ – Versionsgeschichte

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    10. Mai 2020

    • AktuellVorherige 00:0700:07, 10. Mai 2020imported>Mmg(24252) 7.723 Bytes +7.723 Bytes →‎Regionale Besonderheiten: unbelegt; offenbar TF, da Pfgr. kein "Kirchliches Amt" im Sinne der CIC cc.145-196 bzw. c. 536; Vgl. dazu auch KKK 874ff. - Ein Pfarrgemeinderat hat offensichtlich ja auch keine sakramentale Natur. Und eine Pflicht zum Bestehen auf diese Bezeichnung auch in außerkirchlichen Belangen gibt es weder nach CIC noch nach weltl. Gesetzen.