„Unerlaubte Entfernung (Militär)“ – Versionsgeschichte

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    7. November 2021

    • AktuellVorherige 18:0018:00, 7. Nov. 2021imported>Gesetzesfreak(2485651) 4.242 Bytes +4.242 Bytes Hier wurde wohl unerlaubte Entfernung mit Fahnenflucht verwechselt. Falls jemand ein Todesurteil für unerlaubte Entfernung kennt, bitte einfügen (einschließlich evtl. rechtsbeugerischer Begründung). Die Bestrafung der versuchten Tat wie die vollendete Tat ist keine Rechtsbeugung, da seit 1939 die Versuchsmilderung lt. Gesetz nur noch eine Kannvorschrift ist (1939-43 § 4 Gewaltverbrecherverordnung, 1943-74 § 44 StGB, seit 1975 § 23 Abs. 2 StGB). Markierung: Visuelle Bearbeitung