„Diskussion:Wilde Müllkippe“ – Versionsunterschied
imported>Anonym~dewiki(31560) |
(kein Unterschied)
|
Aktuelle Version vom 8. Dezember 2019, 11:49 Uhr
Abschnitt "Rechtliches"
Hier ist wohl der Wunsch der Vater des Gedanken:
- Jegliche Abfallentsorgung außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallentsorgungsanlagen ist illegal. Nach § 326 StGB ist illegale Abfallentsorgung eine Straftat.
Was diese beiden Sätze zusammen aussagen: Jegliches "wilde Kippen" von Abfällen ist Straftat.
Längst nicht jeder unerlaubte Umgang mit Abfällen ist eine Straftat. Der angesprochene § 326 StGB zielt (grob gesagt) auf gefährliche Abfälle (giftig, infektiös, umweltgefährdend,...) und auch nur auf Mengen, von denen tatsächlich eine Gefahr ausgeht. Was in diese Schwelle nicht erreicht, ist nicht strafbar, aber (vermutlich) immerhin ordnungswidrig.
Außerdem beinhaltet der Begriff "Entsorgung" eigentlich gerade den sachgemäßen Umgang, und nicht den unsachgemäßen Umgang. "Entsorgung", die unsachgemäß erfolgt, befreit gerade NICHT von Sorgen und ist damit ein in sich widersprüchlicher Begriff. --Pyrometer 13:39, 12. Jan. 2012 (CET)
- Derweil wurde das entschärft. Aber es fehlt immer noch die Erwähnung der Ordnungswidrigkeit. Denn sonst sind die Sätze
- Theoretisch gilt bereits eine weggeworfene Zigarettenkippe als illegale Abfallentsorgung. Da wegen der geringen Menge keine schädliche Einwirkungen auf die Umwelt zu erwarten ist, werden Taten dieser Art wegen Geringfügigkeit nicht verfolgt.
- einfach falsch, wenn es um das StGB gilt. So ein Fall wird nicht etwa wegen Geringfügigkeit nicht verfolgt, sondern weil dies in § 326 Abs. 6 StGB explizit steht. Scheinbar geht es hier wohl um die Ordnungswidrigkeit und nicht die Straftat. --ThE cRaCkEr (Diskussion) 16:05, 25. Mai 2013 (CEST)
- Der Absatz nuss wohl mal umgeschrieben werden. Eine Formulierung, die man wohl gebrauchen kann: ... sich des Abfalls (unsachgemäß) entledigen... --Pyrometer (Diskussion) 12:11, 26. Mai 2013 (CEST)
Oben zitierter Satz bezüglich der Geringfügigkeit sowie der vermeintlich nicht existenten Schadwirkungen sollte vielleicht gestrichen/verändert werden. Denn längst ist man sich der Schadwirkungen der Masse an achtlos weggeworfenen Zigarettenkippen bewusst. Viele verschiedene Schad- und Giftstoffe (Celluloseacetat, Cadmium, Arsen, Nikotin etc.) werden mit dem Regen aus den Kippen gewaschen und in den Boden/Kanalisation gespült. Ferner wurden die Strafen für auf die Straße geworfene Zigarettenkippen (und anderer Müll) drastisch erhöht. In einigen Städten (beispielsweise Essen) werden bei einem solchen Vergehen 100 EUR fällig. Oben zitierter Satz entspricht meiner Meinung nach heutzutage nicht mehr den Tatsachen. Quelle: https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/bussgeldkatalog-muellsuender-kommunen-100.html Quelle: https://www.essen.de/meldungen/pressemeldung_1318429.de.html --2A02:908:1460:96C0:A0B6:2239:731D:3CFD 12:49, 8. Dez. 2019 (CET)
Auffüllplätze
Bis ca. Mitte der 1970er wurden in der BRD Klingen neben Straßen mit allerlei Haushaltsmüll bis hin zum Schrottauto aufgefüllt, dann mit Erde bedeckt und bepflanzt. Ältere kennen noch solche Plätze in ihrem Heimatort. Es sind Zeitbomben fürs Grundwasser. --82.113.113.82 18:04, 1. Okt. 2018 (CEST)