„Inspekteur der Sicherheitspolizei und des SD“ – Versionsunterschied

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Aktuelle Version vom 12. Januar 2020, 06:57 Uhr

Durch Runderlass des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern vom 20. September 1936 wurden mit Wirkung vom 1. Oktober 1936 im Gefüge der Sicherheitspolizei (Sipo) Inspekteure der Sicherheitspolizei und des SD (IdS) eingesetzt. Diese sollten nach ihrer Dienstanweisung vor allem für eine „verständnisvolle Zusammenarbeit“ zwischen der Sipo und den Zentralstellen der allgemeinen und inneren Verwaltung, mit den Gauleitern der NSDAP und den Dienststellen der Wehrmacht sorgen. Im Zuge der Aufrüstung und Vorbereitung für den Kriegsfall wurde auch der polizeiliche Apparat auf diese Ziele ausgerichtet und der räumliche Zuständigkeitsbereich der IdS daher den militärischen Wehrkreisen angepasst. Der IdS wurde somit in den Wehrkreisen zum obersten Vertreter von Gestapo, SD und Kripo.

Die organisatorische Angleichung der Dienststellen von Gestapo und Kriminalpolizei bildete den Schwerpunkt der Aufgaben der IdS. Daneben hatten sie auch die Durchführung der Erlasse des Sipo-Chefs zu überwachen und hielten als Kontaktpersonen die Verbindung zu den regionalen Behörden und den Wirtschaftsvertretern aufrecht. Schließlich wurden ihnen 1941 auch die Leitaufgaben der Stapoleitstellen übertragen. Diese Tätigkeit durfte jedoch nach außen nicht bekannt werden und war nur als interne Regelung verbindlich. Letztlich sollten die IdS auf die Eigenständigkeit des sicherheitspolizeilichen Apparates und die Bildung einer Sonderorganisation durch die Verbindung von Polizei und SS hinarbeiten, wie sie mit der Institution der Höheren SS- und Polizeiführer (HSSPF) und in den besetzten Ländern dann mit dem Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD (BdS) und des Kommandeurs der Sicherheitspolizei und des SD (KdS) erreicht wurde.

Mit Erlass des Reichsführers SS vom 28. Mai 1941 wurden den IdS auch die Dienstaufsicht über die Arbeitserziehungslager (AEL) übertragen. Verbunden damit war die Entscheidung über die Errichtung neuer Arbeitserziehungslager, die ab diesen Zeitpunkt nicht mehr wie bislang den Höheren SS- und Polizeiführern, sondern den IdS oblag, indem nur noch sie für die Einholung der erforderlichen Genehmigung durch das Reichssicherheitshauptamt zuständig waren. Im Juni 1943 stellte Ernst Kaltenbrunner als neuer Chef des RSHA allerdings klar, dass die AEL als Haftstätten der Staatspolizeistellen weder den HSSPF noch den IdS unterstellt sind. Damit entfiel auch die bisherige Entscheidungsbefugnis der IdS über die Begründung neuer AEL.

Analoge Funktionen zum IdS hatte für die Ordnungspolizei (Orpo) der Inspekteur der Ordnungspolizei (IdO) inne, der seit 1936 ebenfalls für jeden Wehrkreis bestellt wurde und die Dienstaufsicht über die gesamte uniformierte Polizei ausübte.

IdS und IdO unterstanden einem für die Herrschaftsstruktur des NS-Staates durchaus typischen dualen Befehlsweg, der in dem regulären Dienstweg von den zuständigen Hauptämtern, also Hauptamt Sipo bzw. ab 1939 Reichssicherheitshauptamt und Hauptamt Orpo sowie den direkten Anweisungen der Höheren SS- und Polizeiführer bestand, die die Koordination zwischen Sipo und Orpo sicherzustellen hatten und als direkte Vertreter Himmlers nicht den SS-Hauptämtern unterstanden.

Siehe auch

Literatur

  • Hans Buchheim: Die SS – das Herrschaftsinstrument, in Buchheim, Broszat, Jacobsen, Krausnick: Anatomie des SS-Staates. Bd. 1, dtv, München 1968

Weblinks