„Diskussion:Anteilschein“ – Versionsunterschied
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Aktuelle Version vom 7. Februar 2007, 14:39 Uhr
Anteilsschein ist kein Synonym für Investmentzertifikat, sondern dessen Oberbegriff. Auch Aktien sind z.B. Anteilsscheine. --Gratisaktie 18:25, 4. Aug 2006 (CEST)
Wann soll denn bitte ein Anteilschein ein Miteigentum verbriefen? Miteigentum steht im Grundbuch oder wird durch Besitz verköpert. M.E sind das völlige Falschinfos, die im Artikel stehen. --84.57.63.103 15:39, 7. Feb. 2007 (CET)