„Diskussion:Gemeinnutz“ – Versionsunterschied
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Aktuelle Version vom 8. März 2008, 21:00 Uhr
1) Zur Definnition: Gemeinnutz bedeutet dem Vorteil der Allgemeinheit verpflichtet (und nicht nur von evtl. diversen Gruppen). Dies kann bewirkt werden durch die Tätigkeit von Einzelpersonen (z.B. ehrenamtlich) oder auch Menschengruppen (z.B. gemeinnützige Vereine). Gegensätzlich zum Gemeinnutz stehen der Eigennutz, der logischerweise auf Kosten der Allgemeinheit geht, oder der Altruismus (im Sinne des Zurücksteckens eigener Bedürfnisse aus Nächstenliebe). Im deutschen Steuerrecht werden gemeinnützige Leistungen (in Form von Arbeit oder Spenden) durch Steuervergünstigungen gefördert.
2) Vorschlag zur Erweiterung:
Geisteshaltung Im ethischen Sinn erfordert Gemeinnutz, dass der Einzelne dem Gemeinwohl verpflichtet ist und sich dem Gemeinwesen unterordnet. >>Mangel an Redlichkeit in Handel und Wandel, Meineid, Treulosigkeit, Eigennutz vor Gemeinsinn, das sind die Vorboten des Verfalls der Staaten<< - das Zitat wird dem Preussenkönig Friedrich II zugeschrieben. Das deutsche Grundgesetz fordert in Artikel 14(2): Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Andererseits wird im Existenzialismus oder auch der Lebensphilosophie (nach z.B. Nietzsche) der menschliche Egoismus als die treibende Kraft für den Fortschritt angesehen. Gleiches gilt für den Liberalismus und seine Volkswirtschaftslehre. Ebenfalls rühmt der Sozialdarwinismus (entstanden im 19. Jh.) >>the survival of the fittest<< als Grundgesetz der Geschichte. Allerdings: Die Gruppenintelligenz von Tierschwärmen - Fische, Vögel, Gnus, Ameisen - beruht auf der instinktiven Gemeinsamkeit im Zusammenwirken der Individuen. Das Prinzip der Hilfsbereitschaft ist im Tierreich ebenfalls nachweisbar (z. B. bei Affen) - und Darwin soll das auch schon gewußt haben.
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