Diskussion:Erziehungsregister

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Quelle: siehe hierzu § 5 Abs. 5 Nr. 1 WaffG, § 6 Abs. 1 Satz 4 WaffG, § 8a Abs. 5 Nr. 1 SprengG, § 8b Abs. 1 Satz 3 SprengG.

Wieso hat das Jugendamt einen Auskunftsanspruch, im § 41 BZRG sind alle anderen genannten Behörden aufgeführt, mit Ausnahme des Jugendamtes? (nicht signierter Beitrag von 195.243.129.130 (Diskussion) 10:18, 3. Apr. 2012 (CEST))