Diskussion:Dampfkessel

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bei einer disskusion mit einem kollegen wollten wir schaun, wer da was erfunden hat. meiner meinung nach wär ein geschichte-kapitel auch sehr interessant.

Definition

Der Artikel beginnt derzeit mit der folgenden Definition:

"Ein Dampfkessel ist ein geschlossenes beheiztes Gefäß oder ein Druckrohrsystem, das dem Zweck dient, Wasserdampf von höherem als atmosphärischem Druck (p > 1,013 bar absolut) oder Heißwasser mit Temperaturen oberhalb von 100 °C für Heiz- und Betriebszwecken zu erzeugen."

Diese Definition deckt sich in mehreren Punkten nicht mit meinem Verständnis:

  1. Ein Dampfkessel muß nicht zwangsweise im Überdruck arbeiten. Natürlich ist dies in der Praxis bei fast allen Kesseln der Fall, aber es ist nicht Teil der Definition. Auch ein simpler Pfeifkessel oder Wasserkocher ist per Definition ein Dampfkessel, und diese arbeiten bei atmosphärischem Druck. (Theoretisch wäre sogar ein Dampfkessel denkbar, der im Unterdruckbereich arbeitet.)
  2. Ein Kessel, der Heißwasser erzeugt, ist m.E. kein Dampfkessel, sondern ein Heißwasserkessel, auch dann, wenn das Heißwasser >100°C hat.
  3. Ein Dampfkessel muß nicht zwangsweise geschlossen sein. Wie oben erläutert, sind auch atmosphärische Dampfkessel möglich. Und auch bei einem Druckkessel muß der erzeugte Dampf ja letztlich irgendwo hin entweichen. Sonst früher oder später Bumm.

Ich würde die Definition entsprechend stark vereinfachen. Der Begriff "Dampfkessel" ist zusammengesetzt aus "Dampf" und "Kessel", und das ist auch die Definition: Ein Apparat (Kessel) zur Erzeugung von (Wasser-)Dampf. Nicht mehr, nicht weniger. Ich #warte auf Kommentare, bevor ich selbst zur Tat schreite. --Tetris L 11:41, 23. Dez. 2007 (CET)

Hallo Tetris,

man sollte keine neuen Definitionen erfinden. In der Dampfkesselverordnung steht der § 2:

§ 2 Bestandteile der Dampfkesselanlage

(1) Zur Dampfkesselanlage gehören der Dampfkessel und die in Absatz 4 genannten Einrichtungen.

(2) Dampfkessel im Sinne dieser Verordnung sind Behälter- oder Rohranordnungen, in denen

1. Wasserdampf von höherem als atmosphärischem Druck zum Zwecke der Verwendung außerhalb dieser Anordnungen erzeugt wird (Dampferzeuger) oder

2. Heißwasser von einer höheren Temperatur als der dem atmosphärischen Druck entsprechenden Siedetemperatur zum Zwecke der Verwendung des Heißwassers außerhalb dieser Anordnungen erzeugt wird (Heißwassererzeuger).

Aus der Definition wird verständlich, dass nur Wasserdampf oberhalb des Atmosphärendruckes gemeint ist. Der Begriff Dampferzeuger ist der Oberbegriff für Dampferzeuger und Heißwassererzeuger.

Die DampfkV ist mittlerweile zurückgezogen worden. Die Druckgeräterichtlinie spricht von überhitzungsgefährdeten Druckgeräten und gilt für zulässige Betriebsdrücke oberhalb von 0,5 bar (Überdruck), so dass in der Regelungen der Bereich 0 < p (Überdruck) <= 0,5 bar nicht erfasst ist. Der Begriff Dampfkessel bleibt aber erhalten (siehe Technische Regeln Betriebssicherheit TRBS).

Kessel, die warmes Wasser bis 100°C (120°C) erzeugen, werden als Heizungskessel oder Warmwasserkessel bezeichnet und der Druck wird immer durch eine Fremddruckhaltung aufgebracht.

Die Dampfmaschine von Newcomen war zwar eine atmosphärische und arbeitete durch Kondensation, aber der zugehörige Kessel benötigte einen geringen Überdruck, damit der Dampf in die Zylinder einströmen konnte. Ein Dampfkessel im Unterdruckbereich, da kenne ich kein Beispiel.

  1. --Rasi57 19:34, 23. Dez. 2007 (CET)
Hallo Rasi, ich kenne die DampfkV. Aber nicht ohne Grund lautet §2 (2) "Dampfkessel im Sinne dieser Verordnung sind ...". Die DampfkV ignoriert atmosphärische Kessel, da sie gegenüber Druckbehältern ein vergleichsweise geringes Gefahrenpotential bergen. Das heißt aber nicht zwangsweise, daß atmosphärische Dampfkessel keine Dampfkessel sind. Und die DGRL ist schon dem Namen nach auf Druckgeräte beschränkt.
Der Dampfkessel im Unterdruck war nur fiktiv. Mir ist in der Praxis auch kein solcher bekannt. Aber atmosphärische Dampfkessel sind sehr real, nicht so sehr zum Antrieb von Maschinen (obwohl auch das geht, wie die von Dir angeführte Dampfmaschine zeigt), sondern mehr für Prozeßdampf, zum Beheizen, Kochen, Garen (Dämpfen (Garmethode)), Sterilisieren, Verformen, Trocknen, Pasteurisieren, Homogenisieren, Reifen, Backen, etc.
Was den "Heißwasserkessel" angeht, verweise ich z.B. auf die Internetseiten namhafter Kesselhersteller wie z.B. LOOS, Omnical oder VKK Köthen. Hier wird immer zwischen "Dampfkessel" und "Heißwasserkessel" unterschieden. Es ist für mich widersinnig, einen Kessel als "Dampfkessel" zu bezeichnen, der keinen Dampf erzeugt, sondern heißes aber dennoch flüssiges Wasser. Einem solchen Kessel fehlt der Verdampfer, das Herz eines jeden Dampfkessels.
Ich werde mal einen Entwurf für einen alternativen Einleitungstext machen. Vielleicht finden wir ja einen konsensfähigen Satz. --Tetris L 23:08, 26. Dez. 2007 (CET)
Hallo allerseits es ist zwar schon ne ganze Weile her, aber ich stolpere eben erst über die Begriffsverwirrung. Eine Verdampfung im Unterdruck gibt es schon, nur nennt die keiner Dampfkessel, sondern Vakuumdestillation. Und da kommen wir schon auf den Kern der Sache: Dampf wird technisch produziert um Arbeit zu verichten oder um Wärme zu übertragen und das geht mit einem atmosphärischen Kessel nicht allzu gut. Deswegen würde ich mich aus rein praktischen Überlegungen auf die definition der der DGRL stützen. Noch ein Hinweis es gibt selbstverständlch auch Niederdruckdampfkessel bis zu 0,5 bar Druck. Die DGRL bzw die BetrSichV sehen hier nur geringere Betiebsrisiken als über 0,5 bar weswegen die Melde- und Prüfplichten etwas weniger scharf sind. Aber Dampfkessel sind das allemal. Übrigens gilt das selbstverständlich prinzipiel auch für andere Medien als Wasser, nur dass diese eher in den Bereich unter Druck verflüssigte Gase passen, weil man mit dem unter Druck stehenden Gas meistens keine Arbeit verichten will, sondern das Gas transpoeritert.

Neuere Entwicklungen gibt es aber in diesem Berich mit gesättigter Ammoniaklösung die bei 80°C ca. 10 bar Druck erreicht. Das ist ein Dampfkessel im Sinne der Verordnung, nur, dass hier selbstverständlich nicht die Vorschriften für einen Wasser - Dampfkessel gelten können was die Materialien usw anghet. Aber die Festigkeit und Prüfbedinugnen sind sicher ähnlich wenns mal irgendwann serienmäßig läuft. (nicht signierter Beitrag von 80.139.236.96 (Diskussion) 22:29, 29. Feb. 2012 (CET))

Erwärmung erfolgt durch den ohmschen Widerstand der Heizwicklungen/des Wassers

Hmm, Formulierung ist m. E. grenzwertig. Eigentlich sorgt ja der elektrische Strom für die Erwärmung; der ohmsche Widerstand bestimmt "nur", wieviel Strom fließt und wieviel elektrische Leistung in Wärmeleistung umgesetzt wird. Da aber "fließender Strom" bzw. Stromfluss auch wieder kritisch sind, fällt mir im Moment auch keine bessere Formulierung ein.--Forscher56 (Diskussion) 13:51, 31. Aug. 2012 (CEST)