Diskussion:Bundesregierung Kreisky IV

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Rücktritt und Enthebung

Anders als oft in den Medien dargestellt, wird der Austritt eines Ministers aus der Bundesregierung nicht mit einem von ihm oder seiner Partei verkündeten Rücktritt rechtskräftig, sondern erst mit der Enthebung der betreffenden Person durch den Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundeskanzlers. (In der Monarchie galt für die k.k. Regierung Cisleithaniens die analoge Regel, wie sich aus der amtlichen Wiener Zeitung, die solche Vorgänge stets auf Seite 1 kundmachte, ermitteln lässt.) Wenn auch die SPÖ bzw. Kreisky Androsch im Dezember 1980 "den Weisel" gegeben haben, so war er dennoch als Finanzminister im Amt, bis er enthoben und gleichzeitig sein Nachfolger ernannt wurde. -- Wolfgang J. Kraus (Diskussion) 16:16, 16. Nov. 2012 (CET)