Diskussion:Landkreis Trier-Saarburg
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Richard Groß
Durch die Wahl des neuen Landrates ist der alte (Richard Groß) nicht mehr im Artikel zu finden. Sollte vielleicht wieder eingebaut werden, da es sich ja um einen der bislang wenigen Landrats-Artikel handelt. Rauenstein 07:35, 13. Feb 2006 (CET)
Unterscheidungszeichen
Die Unterscheidung zwischen TR als Standardkennzeichen und SAB als alternativem oder optionalem Kennzeichen ist korrekt. Begründung: SAB ist nachträglich im Rahmen der Kennzeichenliberalisierung hinzugekommen und gilt in jedem Fall als Wunschkennzeichen. Höchstwahrscheinlich (noch nicht letztlich geklärt) darf SAB zwar für die Kennzeichnung historischer, nicht aber der Exportfahrzeuge und bei vorläufigen Zulassungen genutzt werden. --Torwartfehler (Diskussion) 07:38, 29. Nov. 2012 (CET)
- Das ist nur bedingt richtig. Bei Neuzulassungen besteht die Wahl zwischen TR und SAB, erst eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination macht das Kennzeichen zu einem Wunschkennzeichen. Zitat Stadt Trier: "Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Trier-Saarburg können künftig bei einer Zulassung eines Fahrzeuges auf ihren Namen zwischen dem TR- und dem SAB-Unterscheidungskennzeichen wählen. Bei Entscheidung für ein ganz bestimmtes TR- oder SAB-Unterscheidungskennzeichen ist neben den Zulassungsgebühren die Wunschgebühr von zur Zeit 10,20 € plus evt. die Reservierungsgebühr von 2,60 € zu zahlen."--Klein R. (Diskussion) 02:34, 30. Nov. 2012 (CET)