Diskussion:Versöhnler

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Conciliator faction

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Anwendung des Begriffs in der SBZ/ DDR

Hier fehlt ein Hinweis darauf, dass der Begriff in der SBZ und der DDR von der SED weiterverwendet wurde: Schon auf dem III. Parteitag der SED wurde 1950 der Kampf gegen Sozialdemokratismus und Sektierertum propagiert. Dieser Kampf könne nur wirksam sein, wenn er zugleich gegen alle liberalistischen und versöhnlerischen Tendenzen geführt werde. Im Kampf gegen die sogenannten Großbauern warnte die SED vor einer zu „versöhnlerischen Einstellung gegenüber der Großbauernschaft“. In der politischen Entschließung der 2. Parteikonferenz der SED hieß es 1952, dass die Partei und jedes ihrer Mitglieder nach wie vor „revolutionäre Wachsamkeit“ üben und einen entschiedenen „Kampf gegen versöhnlerische Tendenzen gegenüber den Feinden der Partei“ führen sollte. Auch im Bereich der Justiz wurde die SED alsbald tätig. Einen ersten Entwurf für eine Strafrechtsreform lehnte die Sowjetische Kontrollkommission als zu „versöhnlerisch“ und zu „wenig revolutionär“ ab. Ab Frühjahr 1953 übte die SED-Führung zunehmend Druck auf Staatsanwaltschaften, Gerichte und die Anwaltschaft aus, um die Rechtspraxis stärker an den politischen Erfordernissen auszurichten. Das unmittelbare Resultat war ein signifikanter Anstieg der politisch motivierten Urteile vor allem wegen angeblicher Spionage und Boykotthetze. --79.242.202.215 18:38, 10. Dez. 2012 (CET)