Diskussion:Strafverfolgungshindernis für DDR-Agenten

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Nur nebenbei (der Artikel wird ohnehin wohl nicht lange bestehen bleiben): BayObLG ist die Abkürzung für Bayerisches Oberstes Landesgericht und nicht Oberlandesgericht, und die korrekte Abkürzung für Bundesverfassungsgericht lautet BVerfG und nicht BVG. Vielleicht sollte man überhaupt solche Artikel Juristen vom Fach überlassen. Und ne bis in idem ist kein Strafverfolgungsverbot, sondern ein Doppelbestrafungsverbot. --Ernst Egerland 00:12, 22. Sep. 2008 (CEST)

Wo wird zu ne bis in idem etwas anderes behauptet? Deine Fakesuche, zu deinem gestrigen Erfolg gratuliere ich dir natürlich, gleicht langsam einer beginnenden Manie. --L5 00:38, 22. Sep. 2008 (CEST)
Hier wurde anderes von Dir behauptet, dann aber wieder gelöscht. --Ernst Egerland 00:46, 22. Sep. 2008 (CEST)
Zum Lesen gehört unbedingt vollständiges lesen, also auch das in der Klammer, insbsondere das zweite Wort darin. Das Nasenfahrrad hatte ich dir ja bereits empfohlen. --L5 01:07, 22. Sep. 2008 (CEST)

Dies wurde zwar seitens des Bundesverfassungsgerichts nicht so gesehen, aber es erkannte mit Beschluss vom 15. Mai 1995 gegenüber ehemaligen DDR-Bürgern ein sogenanntes Strafverfolgungshindernis an, wenn sie ihren Lebensmittelpunkt zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung, sie diese Spionage nicht ausschließlich vom Boden der DDR aus, sondern auch in anderen Staaten begangen haben, in denen sie vor Strafverfolgung wegen dieser "Straftaten" aus Rechtsgründen sicher waren und diese Sicherheit erst nach der Wiedervereinigung entfallen ist[2]. Falls dies ein Zitat ist, bitte als solches kennzeichnen, oder ins Deutsche übersetzen oder löschen. Grommel 22:37, 22. Sep. 2008 (CEST)

Das ist kein Zitat, und in einem sehr klarem Deutsch geschrieben. Juristische Zusammenhänge sind eben nur schwer umgangssprachlich erkärbar. --L5 12:26, 23. Sep. 2008 (CEST)
@L5: hälst du die WP für ein Juristenforum? Das Satzmonster ist wohl nicht Oma-tauglich?Grommel 12:32, 23. Sep. 2008 (CEST)
@Grommel, keine Ahnung, denn ich kenne deine Oma doch gar nicht! Aber wenn sie diesen Eintrag von dir lesen kann, dann dürfte meiner auch kein wirkliches Problem darstellen. ;) --L5 18:24, 23. Sep. 2008 (CEST)
@Es geht hier weder um mich noch um meine Oma und wenn ich 10 - mal Schrott schreibe ist es für dich lange kein Grund es auch zu tun.Grommel 18:50, 23. Sep. 2008 (CEST)
Es geht hier aber darum, dass du nicht alles, was du nicht auf Anhieb verstehst, gleich als Schrott abtuen solltest. Schachtelsätze sind durchaus grammatikalisch richtig. Und meine Oma kennt solche durchaus. Man muss ja nicht alle Neuerungen der deutschen Sprache gut finden. --L5 19:08, 23. Sep. 2008 (CEST)
Was ich verstehe oder nicht kannst du nicht beurteilen. Übrigens die richtige Antwort auf die erste Frage wäre gewesen: "Nein WP ist kein Juristenforum, deshalb ändere ich es so, dass es außer L5 und Grommel auch jeder andere Leser versteht" ;-) Grommel 19:19, 23. Sep. 2008 (CEST) eod
  • Bin schon sehr gespannt, was dabei herauskommt. --L5 19:33, 23. Sep. 2008 (CEST)

Ich habe jetzt hier einige Korrekturen der gröbsten Schnitzer angebracht, der Artikel braucht weiterhin dringend ein fachliches Review. Insbesondere der Einleitungssatz ist suoptimal. --Stepsch 22:55, 23. Sep. 2008 (CEST)

Bundesadler

Ich denke der tut hier nix zur Sache und hilft dem Leser keinen Deut zum Verständnis. Weissbier 23:30, 23. Sep. 2008 (CEST)

Das dieser als offizielles Logo auf allen Urteilen und Beschlüssen des BVerfG zu finden ist, wurde bereits ausreichend erläutert, nachdem auch dein "Schützling" diese Frage in der QS stellte. Um einen solchen Beschluss geht es im Artikel. Alles klar? --L5 23:55, 23. Sep. 2008 (CEST)

In den anderen Urteilsartikeln wird auf solche fruchtlosen Spielereien ebenfalls verzichtet. Und hängst Du wirklich so an Deinen falschen Verlinkungen und Tippfehlern? Weissbier 00:13, 24. Sep. 2008 (CEST)

Ich habe jetzt eine Infobox reingehängt, wie sie sich auch in anderen Urteilen findet. Da ist der Adler sinnvoll eingebunden - ich gehe davon aus, dass es so für alle eher verträglich sein müsste. --Tarantelle 00:15, 24. Sep. 2008 (CEST)

Danke das sieht so doch gleich besser aus. Welches Recht wurde angewandt? Da steht noch nix und ich will nichts falsch machen. Weissbier 10:56, 24. Sep. 2008 (CEST)

Ich weiss es nicht, und war mir sicher, dass es einer von den Fachleuten ohnehin bald ergänzen würde. Mir ging es in erster Linie mal um die Beseitigung des Zankapfels. --Tarantelle 11:06, 24. Sep. 2008 (CEST)

Schachtelsätze

Die Schachtelsätze sind teilweise grässlich. Grammatikalisch richtig wären sie nur dann, wenn sie vollständige Sätze wären. An folgenden Stellen ist das nicht der Fall: "... hat das Bundesverfassungsgericht und nachdem...", "... wenn diese ihren Lebensmittelpunkt zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung," --wau > 10:11, 25. Sep. 2008 (CEST)

Grammatikalisch richtig sind diese Schachtelsätze, eben weil sie einzeln vollständige Sätze wären. Wenn dir was auffällt, solltest du aber ganz mutig sein, und ruhig verbesssern.--L5 23:55, 26. Sep. 2008 (CEST)
Ich weiß nicht, ob Deutsch Deine Muttersprache ist. Falls ja, solltest Du nicht nur Behauptungen aufstellen, sondern vorsichtshalber die Sätze mal lesen. Die oben von mir zitierten Satzstücke sind keine vollständigen Sätze, die einen Sinn ergeben, und sie werden auch nicht durch andere Teile des Schachtelsatzes zu einem vollständigen Satz ergänzt. --wau > 00:39, 27. Sep. 2008 (CEST)

verfolgungshindernis

Ein Artikel über Verfolgungshindernisse sollte unter dem allgemeinen Lemma erstellt werden. Nicht unter dem Speialfall, da es z.B. Verjährung auch im OWi-Recht gibt. Siehe auch [1]. Weissbier 12:38, 25. Sep. 2008 (CEST)

Tue dir keinen Zwang an, und erstelle doch den Artikel Verfolgungshindernis, welcher entgegen Google nicht das gleiche darstellen sollte, wie in einem Artikel Strafverfolgungshindernis. --L5 23:58, 26. Sep. 2008 (CEST)