Diskussion:Einstiegsgeld

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Sozialbeiträge ...

Kann jemand beantworten, ob Einstiegsgeld eine rein zusätzliche Leistung ist, so dass Kranken- und Rentenversicherung weiterhin von der Agentur gezahlt werden? andrax 00:19, 25. Mai 2005 (CEST)

Ja, die Gewährung von Einstiegsgeld hat auf die übrigen Ansprüche keine mindernde Wirkung.
--JohannesPonader 04:59, 24. Apr 2006 (CEST)

Statistische Auswertungen

Hallo,
ich schreibe an einer Diplomarbeit u.a. zum Thema Einstiegsgeld. Mich interessiert besonders, ob es schon irgend welche statistischen Auswertungen über die Struktur der Bezieher von Einstiegsgeld und die Integrationswirkung des Instruments gibt. Hat jemand Informationen oder Ansprechpartner?
(Der vorstehende Beitrag stammt von Johannes Berlin (Beiträge) – 16:28, 2. Jun. 2006 (MESZ) – und wurde nachträglich unterschrieben.)

Wenn überhaupt hat die Bundesagentur für Arbeit statistische Untersuchungen bzw das zugehörige Institut IAB. Erfahrungsgemäß hat aber das ESG keine nennenswerte Größenordnung, da dessen Höhe völlig unzureichend ist und die meisten Langzeitarbeitslosen ganz andere Probleme haben, als eine Existenzgründung zu planen und durchzuführen.
(Der vorstehende Beitrag stammt von Bettenburg – 12:43, 24. Jun. 2006 (MESZ) – und wurde nachträglich unterschrieben.)
Hallo, auf der IAB-Website gibt es ein PDF, in dem die Erfahrungen mit dem Einstiegsgeld in Baden-Württemberg beschrieben sind. ---- Eberhard Cornelius 05:04, 4. Aug 2006 (CEST)

Abhängig von der Größe der Bedarfsgemeinschaft?

Wir lesen, dass das Einstiegsgeld eine Sozialleistung zur Förderung der Existenzgründung ... ist, ferner lesen wir, dass die Größe der Bedarfsgemeinschaft für dessen Höhe berücksichtigt wird, in der der erwerbsfähige Hilfebedürftige lebt.
Ich verstehe diesen Zusammenhang nicht. Hat ein Existenzgründer mit Frau und 5 Kindern höhere Geschäftsausgaben als ein Single ? Oder was hat sich der Gesetzgeber hierbei gedacht ?
(nicht signierter Beitrag von 87.173.27.179 (Diskussion) 18:14, 9. Jan. 2013 (CET))

Für derartige Anfragen scheint das hier der falsche Ort zu sein. Wenn du wirklich wissen möchtest, was der Gesetzgeber sich dabei gedacht hat, dann solltest du besser den Gesetzgeber (an)fragen oder deine Frage nochmal auf der Seite „Wikipedia:Fragen zur Wikipedia“ stellen. Allerdingst erscheinen die Hintergründe auch wichtig für den nebenstehenden Artikel und sollten ggf. auch dort (für alle sichtbar) genannt werden. MfG, 85.179.129.157 12:01, 29. Jan. 2013 (MEZ)