Diskussion:Großunternehmen

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Definition

Und nun wird diskutiert... Als bisher Außenstehender weise ich mal darauf hin, dass auf der verlinkten Seite KMU definiert werden und nicht das "vermeintliche Gegenteil" Großunternehmen. --He3nry Disk. 14:41, 13. Mär. 2007 (CET)

Zu deiner wohlfeilen Kenntnissnahme, werter Aussenstehender: [1]. -- Wait4Weekend 14:49, 13. Mär. 2007 (CET)
Yep, hatte ich gesehen. Ist aber immer noch eine Definition für KMU und nicht für Großunternehmen. --He3nry Disk. 14:56, 13. Mär. 2007 (CET)
2. Mitarbeiterzahl: Die vorgegebene Mitarbeiterzahl darf nicht überschritten werden. So gilt beispielsweise ein Unternehmen mit genau 250 Mitarbeitern bereits als Großunternehmen. Auszubildende oder Studenten in der beruflichen Bildung werden bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl nicht berücksichtigt, ebenso wenig wie Beschäftigte im Eltern- oder Mutterschaftsurlaub. Bei Teilzeitkräften werden entsprechende Äquivalente gebildet. -- Wait4Weekend 14:58, 13. Mär. 2007 (CET)
Ja, aber das ist nun mal nicht eindeutig, sondern nur eine weitere "Geltung", siehe den zitierten Satz. Der Meyers (um nur ein Beispiel zu nennen) hat wieder andere Zahlen [2]. Das Problem ist meiner Wahrnehmung nach (und das haben die anderen Editierer hier wohl auch gesehen), das keine "Definition" gibt, sondern nur verschiedene ungefähre Grenzen. --He3nry Disk. 15:02, 13. Mär. 2007 (CET)

Joe-Tomato, bevor ich nun einen edit-war anfange, hier der mehr als deutliche Hinweis: Die_Foerderprogramme_im_Einzelnen zur Kreditvergabe. -- SVL 12:51, 15. Jul. 2009 (CEST)

Neuer Versuch

Was würdest du davon halten wenn wir kein ent oder weder im Artikel haben, sondern wenn wir die verschiedenenen Definitionen einbauen. Also z.B. die länderspezifischen, die Klassifikationen der BWL, ein oder 2 Statistiksichtige und die EU-Empfehlung. DAmit wären dann die Klassifikationen (bzw das Problem derunterschiedlichen Klassifikationen) gelöst --Dachrisblubber 15:20, 13. Mär. 2007 (CET)

Mich meintest Du wohl nicht, aber ansonsten könnte ich mir schon vorstellen, dass man die verschiedenen Spannen bzw. Grenzwerte mal zusammenstellt. --He3nry Disk. 15:56, 13. Mär. 2007 (CET)

Grossunternehmen

Unter der Definition von Grossunternehmen im Antragstext steht: "Zusätzlich gelten Kapitalgesellschaften als "Große Kapitalgesellschaft" unabhängig von diesen quantitativen Grössenkriterien, wenn sie einen organisierten Markt durch von ihr ausgegebene Wertpapiere in Anspruch nimmt oder die Zulassung zum Handel an einem organisierten Markt beantragt worden ist.". Diese Aussage scheint mir fehlerhaft ! Die Aussage ist unbelegt und wird nicht durch § 267 HGB (D) / § 221 UGB (A) oder in Artikel Größenklasse_(Recht) gedeckt. Insbesondere ergibt sich ein eklatatnter Widerspruch zu General_Standard, das basierend auf Regulierter_Markt ist, gerade fuer KMU gilt. --DAsia (Diskussion) 19:14, 5. Dez. 2013 (CET)

Eine Aussage, die lediglich einen Gesetzestext zitiert, kann nicht fehlerhaft sein! ;-) Was fehlt dir in § 267 Abs.3 S.2 in Verbindung mit § 264d HGB bzw. § 221 Abs.3 S.2 UGB an Beleg? Wo ist der Widerspruch zum General Standard? --nonoh (Diskussion) 20:17, 5. Dez. 2013 (CET)
@nonohIch habe dir auf deiner diskussionsseite geantwortet. Vielleicht finden wir zusammen eine richtige Antwort--DAsia (Diskussion) 20:49, 5. Dez. 2013 (CET)