Diskussion:Aufenthaltsrecht

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Von Aufenthaltsrecht, einem festen Begriff innerhalb des EU-Rechts, wird auf eine Seite weitergeleitet, die das Ausländerrecht vor allem aus der österreichischen Perspektive schildert. Das ist ein legitimer Artikel, aber von Aufenthaltsrecht sollte auf einen Artikel genau darüber weitergeleitet werden, nicht auf einen Artikel zum allgemeinen Ausländerrecht. --Vibackup (Diskussion) 14:48, 26. Jan. 2014 (CET)

Habe das richtige Lemma gefunden (Freizügigkeitsgesetz/EU) und den redirect dorthin umgebogen. --Vibackup (Diskussion) 14:52, 26. Jan. 2014 (CET)