Wikiup Diskussion:Wiki Loves Monuments 2011/Hinweise
DPI?
Infos zur Bildauflösung und Kompression: Ich hätte da noch eine (Anfänger-)frage: Mein Bildbearbeitungsprogramm bietet neben der Höhe und Breite in Pixeln auch immer noch eine Vorgabe für DPI an. Wie sind denn da die Vorgaben für die Wettbewerbsbilder? (Ich reiche ja außer Konkurrenz ein, möchte aber die Bilder trotzdem in die Listen einsortieren, damit nicht doppelt fotografiert wird) --Schwäbin 10:37, 1. Sep. 2011 (CEST)
- Ich bin kein Experte, aber ich denke, du solltest die Voreinstellung so lassen. Außerdem ist es so, dass wenn du die DPI-Zahl hochdrehst, auch die Pixel mehr werden, so dass ich erstmal davon ausgehe, dass das äquivalent ist. Aber mit Sicherheit schaut hier auch nochmal ein Fotograf vorbei.--Cirdan ± 10:41, 1. Sep. 2011 (CEST)
- Das Programm (irfanview) hat eine fest voreingestellte DPI von 72 drin. Unabhängig davon, welche Pixelbreite ich wähle. --Schwäbin 10:48, 1. Sep. 2011 (CEST)
- Ich habe nachgesehen, mein GIMP macht das auch so. Dann sollte das wohl richtig sein ;-)--Cirdan ± 10:54, 1. Sep. 2011 (CEST)
- Was genau hast du vor? Wenn du die Größe änderst, wird das Bild entweder gestaucht oder in die Länge gezerrt. Beides verschlechtert die Qualität des Originals. Gruss --Nightflyer 11:02, 1. Sep. 2011 (CEST)
- Ich habe die Auflösung geändert (eine Pixelbreite von 1650 vorgegeben), das Seitenverhältnis wird selbstverständlich beibehalten. Das macht irfanview automatisch (setzt die entsprechende Pixelhöhe). Ich möchte nur wissen, was es mit den dpi auf sich hat. --Schwäbin 11:11, 1. Sep. 2011 (CEST)
- Ich kenn bei Irfanview Größe ändern. Dabei wird automatisch das Bild neu kodiert. Gruss --Nightflyer 11:51, 1. Sep. 2011 (CEST)
- wesentlich für den Wettbewerb ist die Größe in Pixel (z.B. die oben genannte Pixelbreite von 1650), da die Darstellung am Bildschirm ja über Pixel erfolgt. DPI (dots per inch / "Bildpunkte pro Zoll") bestimmt dann nur, wie groß das Bild beim Ausdruck 1:1 gedruckt wird. Beispiel: 1650 Pixel / 300 dpi = 5,5 inch = ca. 14 cm. -- Bjs M S 13:13, 1. Sep. 2011 (CEST)
- Danke, Bjs, das hat mich einigermaßen erleuchtet (ich habe es so verstanden, dass die dpi für den Wettbewerb egal sind und ich also die 72 dpi, die irfanview standardmäßig anbietet, einfach so nehmen kann, weil sie nur im Falle eines Drucks von Belang wären). --Schwäbin 16:03, 1. Sep. 2011 (CEST)
- wesentlich für den Wettbewerb ist die Größe in Pixel (z.B. die oben genannte Pixelbreite von 1650), da die Darstellung am Bildschirm ja über Pixel erfolgt. DPI (dots per inch / "Bildpunkte pro Zoll") bestimmt dann nur, wie groß das Bild beim Ausdruck 1:1 gedruckt wird. Beispiel: 1650 Pixel / 300 dpi = 5,5 inch = ca. 14 cm. -- Bjs M S 13:13, 1. Sep. 2011 (CEST)
- Ich kenn bei Irfanview Größe ändern. Dabei wird automatisch das Bild neu kodiert. Gruss --Nightflyer 11:51, 1. Sep. 2011 (CEST)
- Ich habe die Auflösung geändert (eine Pixelbreite von 1650 vorgegeben), das Seitenverhältnis wird selbstverständlich beibehalten. Das macht irfanview automatisch (setzt die entsprechende Pixelhöhe). Ich möchte nur wissen, was es mit den dpi auf sich hat. --Schwäbin 11:11, 1. Sep. 2011 (CEST)
- Was genau hast du vor? Wenn du die Größe änderst, wird das Bild entweder gestaucht oder in die Länge gezerrt. Beides verschlechtert die Qualität des Originals. Gruss --Nightflyer 11:02, 1. Sep. 2011 (CEST)
- Ich habe nachgesehen, mein GIMP macht das auch so. Dann sollte das wohl richtig sein ;-)--Cirdan ± 10:54, 1. Sep. 2011 (CEST)
- Das Programm (irfanview) hat eine fest voreingestellte DPI von 72 drin. Unabhängig davon, welche Pixelbreite ich wähle. --Schwäbin 10:48, 1. Sep. 2011 (CEST)
Infomaterial / Textvorlagen?
Hallo. Gibt es von Wikipedia evtl. Textvorlagen, z.B. um einen Eigentümer freundlich um Fotografiererlaubnis auf seinem Grundstück / in seinem Gebäude zu bitten? Interessant wäre das u.a. für Kirchen, bei denen während der Öffnungszeiten oft nur ganz liebe, aber nicht zu so einer Erlaubnis befugte Personen anwesend sind (ehrenamtliche Helfer). Da wäre es schön, vorher per Mail oder Post anfragen zu können. Und: Gibt es Einschätzungen, wer zu so einer Erlaubnis in einem Kirchenbgäude (ev./kath.) überhaupt befugt wäre - Pfarrer, Kirchenvorstand, Küster, Kirchenkreisamt, irgendeine Diözesanbehörde? Es könnte da ja zwischen einzelnen Personen unterschiedliche Auffassungen geben, ob das Fotografieren für freie Lizenzen erlaubt werden sollte, dann wäre es gut, eine Genehmigung von der richtigen Stelle zu haben. --79.204.86.45 15:34, 26. Jun. 2012 (CEST)
- Nur als Hinweis: Es handelt sich um zwei unterschiedliche Punkte – einmal die urheberrechtliche Seite (wenn also Kunstwerke im Gebäude fotografiert werden sollen, die noch urheberrechtlich geschützt sind; hier kann die Freigabe unter einer freien Lizenz nur der Rechteinhaber (Künstler, Architekt, usw.) geben), zum anderen die des Hausrechts. Hier nochmal ausführlicher erklärt. Ansonsten gab es auch Flyer mit Infos, frag doch mal hier nach. --Schwäbin 15:52, 26. Jun. 2012 (CEST)
- Das ist mir schon klar, mir geht es jetzt nur um das Hausrecht. Ich halte die Gefahr durchaus für gegeben, dass der Küster sagt "Klar dürfen Sie hier fotografieren" und der Pfarrer hinterher entsetzt ist, wenn er Bilder seiner Kirche im Internet sieht, und dagegen vorgehen will, weil unerlaubt in seiner Kirche fotografiert wurde - oder doch sicher höchstens die private Nutzung bei der Fotoerlaubnis impliziert war. Dann ist für mich die Frage, wer durfte überhaupt was erlauben und was wurde tatsächlich erlaubt. Deshalb die Frage: 1. Wer hat in Kirchen überhaupt das Hausrecht (bezüglich der Fotografie-Frage, es könnte ja auch Teilbefugnisse geben)? 2. Gibt es eine nette Textvorlage nach dem Motto "Sehr geehrte Frau Pastorin XYZ, bitte erlauben Sie mir doch, dass ich in Ihrer Kirche Fotos machen darf zum Zwecke der Veröffentlichung unter freier Lizenz"? Es wäre interessant, das mal durchdacht zu haben, so dass es erstens einladend und freundlich, zweitens kurz und verständlich und drittens möglichst rechtssicher ist. Bislang gehe ich mehr oder weniger davon aus, dass ein Schild "Fotografieren nur ohne Blitz" eine Erlaubnis des Hausrechtsinhabers ohne Einschränkung bezüglich der späteren Bildnutzung darstellt, aber sicher bin ich da auch nicht. Eine Burg hier in der Gegend hatte ein Schild, das explizit darauf hinwies, dass Fotografieren im privaten, aber frei zugänglichen Innenhof nur zu privaten Zwecken erlaubt sei. Das ist wenigstens eindeutig für Wikipedia, wenn auch schade. Gerade bei Kirchen gibt es nach meiner Erfahrung extrem unterschiedliche Ansichten der (vermeintlichen?) Hausrechtsinhaber, ob und für was fotografiert werden darf. Die von Dir verlinkten Hinweise helfen da nicht viel weiter, außer es einfach sein zu lassen. Eine rechtlich sichere, aber höfliche und freundliche Anfrage könnte ja eine Alternative sein ... Den alten Flyer habe ich nicht mehr gefunden, er war auch ziemlich allgemein und für meine Zwecke nicht sehr dienlich, meine ich mich zu erinnern. --79.204.86.45 17:29, 26. Jun. 2012 (CEST)
- Ich weiß vom Fotoworkshop, dass es da was gibt. Deshalb: Frag doch mal hier nach. Hier ist 2011... --Schwäbin 20:08, 26. Jun. 2012 (CEST)
- Da ist es so leer, dass ich dachte, da liest noch niemand. --79.204.86.45 22:37, 26. Jun. 2012 (CEST)
- Ich weiß vom Fotoworkshop, dass es da was gibt. Deshalb: Frag doch mal hier nach. Hier ist 2011... --Schwäbin 20:08, 26. Jun. 2012 (CEST)
- Das ist mir schon klar, mir geht es jetzt nur um das Hausrecht. Ich halte die Gefahr durchaus für gegeben, dass der Küster sagt "Klar dürfen Sie hier fotografieren" und der Pfarrer hinterher entsetzt ist, wenn er Bilder seiner Kirche im Internet sieht, und dagegen vorgehen will, weil unerlaubt in seiner Kirche fotografiert wurde - oder doch sicher höchstens die private Nutzung bei der Fotoerlaubnis impliziert war. Dann ist für mich die Frage, wer durfte überhaupt was erlauben und was wurde tatsächlich erlaubt. Deshalb die Frage: 1. Wer hat in Kirchen überhaupt das Hausrecht (bezüglich der Fotografie-Frage, es könnte ja auch Teilbefugnisse geben)? 2. Gibt es eine nette Textvorlage nach dem Motto "Sehr geehrte Frau Pastorin XYZ, bitte erlauben Sie mir doch, dass ich in Ihrer Kirche Fotos machen darf zum Zwecke der Veröffentlichung unter freier Lizenz"? Es wäre interessant, das mal durchdacht zu haben, so dass es erstens einladend und freundlich, zweitens kurz und verständlich und drittens möglichst rechtssicher ist. Bislang gehe ich mehr oder weniger davon aus, dass ein Schild "Fotografieren nur ohne Blitz" eine Erlaubnis des Hausrechtsinhabers ohne Einschränkung bezüglich der späteren Bildnutzung darstellt, aber sicher bin ich da auch nicht. Eine Burg hier in der Gegend hatte ein Schild, das explizit darauf hinwies, dass Fotografieren im privaten, aber frei zugänglichen Innenhof nur zu privaten Zwecken erlaubt sei. Das ist wenigstens eindeutig für Wikipedia, wenn auch schade. Gerade bei Kirchen gibt es nach meiner Erfahrung extrem unterschiedliche Ansichten der (vermeintlichen?) Hausrechtsinhaber, ob und für was fotografiert werden darf. Die von Dir verlinkten Hinweise helfen da nicht viel weiter, außer es einfach sein zu lassen. Eine rechtlich sichere, aber höfliche und freundliche Anfrage könnte ja eine Alternative sein ... Den alten Flyer habe ich nicht mehr gefunden, er war auch ziemlich allgemein und für meine Zwecke nicht sehr dienlich, meine ich mich zu erinnern. --79.204.86.45 17:29, 26. Jun. 2012 (CEST)