Diskussion:Königliches Kammergericht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 4. Mai 2014 um 16:40 Uhr durch imported>44Pinguine(370339) (Neuer Abschnitt →‎Durcheinander gehende Begriffe).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Weiterleitung Reichshofgericht

Nach meiner (sicher bescheidenen) rechtshistorischen Kenntnis bestand das Reichshofgericht in Wien konkurrierend neben dem Reichskammergeicht bis in 19. Jahrhundert. Das wird durch diesen Stub aber nicht deutlich, ganz im Gegenteil. Es entsteht der Eindruck, es sei schon in früher Neuzeit im Kammergericht aufgegangen...--Kresspahl (Diskussion) 09:09, 10. Mär. 2012 (CET)

Durcheinander gehende Begriffe

Im lemma bleibt unklar, von wann bis wann die/das Königl. Kammergericht/e bestand/en. Die darstellung stimmt zumindest mit der Berliner Geschichte nicht überein. Hier gab es bis 1918 das Königliche Kammergericht in einem 1913 eingeweihten gebäude am Heinrich-von-Kleist-Park). Erst ab 1918 wurde es in Preußisches Kammergericht umbenannt. Außerdem fehlen für das lemma sämtliche quellen, so taugt es eigentlich eher für einen Löschantrag. --44pinguine 18:40, 4. Mai 2014 (CEST)