Benutzer Diskussion:Jwohletz
Schnelllöschung deines Eintrags „Schwenk Putztechnich“
Hallo, du hast den Artikel „Schwenk Putztechnich“ eingestellt, der nach unseren Vereinbarungen über Schnelllöschungen entfernt wurde.
Im Rahmen einer Enzyklopädie gibt es gewisse Anforderungen, die Textbeiträge erfüllen sollten. In deinem Textbeitrag wurden folgende Mängel vollständig oder teilweise festgestellt:
- Das Artikelthema ist für eine Enzyklopädie zweifellos nicht relevant. Beachte bitte, dass Wikipedia kein allgemeines Personen-, Vereins-, Organisations- oder Firmenverzeichnis ist. Ein Anhaltspunkt für die Bedeutung ist beispielsweise, ob eine Person oder eine Organisation auch in anderen Nachschlagewerken vorkommt. Die Kriterien für viele Themen findest du in den Relevanzkriterien. Wenn du dir bei deren Anwendung unsicher bist, wende dich vor dem Schreiben eines Artikels an den Relevanzcheck.
Was nun?
Sollte Dein Beitrag noch existieren und nur zur Schnelllöschung vorgeschlagen sein, so setze, sofern sinnvoll, deinen Einspruch mit entsprechender Begründung direkt unter die Begründung des Schnelllöschantrags im Artikel.
Sollte der Artikel bereits gelöscht sein: Stelle deinen Textbeitrag, z. B. aus Protest gegen die Löschung, nicht erneut ein. Täglich werden hunderte von Neueinträgen im Rahmen der Eingangskontrolle gelöscht. Dabei sind Fehler natürlich nicht auszuschließen. Bitte prüfe aber zunächst deinen Text kritisch nach den oben genannten Punkten. Schaue dann ins allgemeine Lösch-Logbuch, ins Löschlog des Artikels, zu dem dir ein Link nach der Löschung angezeigt wird, und frage bei Unklarheiten den löschenden Administrator nach dem genauen Grund, bzw. bitte um Wiederherstellung, sofern keine Urheberrechtsverletzung vorliegt.
Falls nicht mangelnde Relevanz, ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht, oder Was Wikipedia nicht ist ein Löschgrund war, kannst du deinen Artikel als angemeldeter Benutzer auch in deinem Benutzernamensraum soweit vorbereiten, dass er unseren Kriterien entspricht.--Lutheraner (Diskussion) 13:09, 16. Mai 2014 (CEST)
Unternehmensartikel in Wikipedia
Hallo Jwohletz,
du erhältst diese Nachricht, da der Name deines Benutzerkontos auf ein Unternehmen hinweist oder du einen Firmenartikel angelegt bzw. bearbeitet hast. Bevor du anfängst, einen Artikel über (d)ein Unternehmen zu verfassen, beachte bitte die nachfolgenden Informationen zum Themenfeld Unternehmensartikel in Wikipedia.
Relevanz feststellen
Hier findest du unsere Vereinbarungen. Habt ihr mehr als tausend Mitarbeiter? Mehr als 20 Filialen? Mehr als 100 Millionen Euro Umsatz? Seid ihr eine am regulierten Markt gehandelte AG? Habt ihr eine wirklich marktbeherrschende Stellung? (Nur) falls du mindestens eine dieser Fragen positiv beantworten kannst oder andere der hier genannten Punkte erfüllt sind, ist ein Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia erwünscht, anderenfalls solltest du auf die Anlage eines Artikels verzichten, da dieser ohnehin in kürzester Zeit gelöscht werden würde. (In diesem Falle ist vielleicht das Unternehmenswiki mit weniger strengen Aufnahmekriterien eine sinnvolle Anlaufstelle für euch.) Aufgrund Verfehlens dieser Kriterien wird die Mehrzahl der in der Wikipedia eingestellten Unternehmensartikel gelöscht. Für Online-Portale und Websites gelten eigene Kriterien.
(Nur) Wenn die enzyklopädische Relevanz gegeben ist, solltest du
Quellen finden
Bitte gib neutrale, unabhängige Quellen für die oben genannten Merkmale an. Verwende diese Quellen, um einzelne Kernaussagen zu belegen, beim
Artikel schreiben
Die bereits auf der Unternehmenswebseite oder anderswo durch das Unternehmen veröffentlichen Texte können und wollen wir nicht für unsere Enzyklopädie verwenden. Wegen seiner Herkunft ist dieser Text Eigendarstellung und sicher nicht neutral. Hinzu kommt ein mögliches Problem mit dem Urheberrecht.
Bitte erstelle selber und dezidiert für ein Lexikon deinen Text. Schreibe dabei sachlich und faktenorientiert. Vermeide alles, was werblich wirken könnte. Vermeide Superlative. Kundennähe, Innovationsfreudigkeit und/oder Preisgünstigkeit reklamiere bitte nicht für das Unternehmen. Auf jeden Fall dagegen beschreiben solltest du harte Fakten wie Unternehmensform, Gründungszeitpunkt, Umsatz, Mitarbeiterzahl oder Besitzverhältnisse. Orientiere dich dabei z. B. an der Wikipedia:Formatvorlage:Unternehmen. Wenn du auf diese Art einen Artikel erstellst, kannst du
Gelassen bleiben
Die Autoren dieses kleinen Online-Lexikons sehen sich täglich einer großen Zahl von aus diversen Gründen ungenügenden Texten ausgesetzt, die es zu bewerten, zu ordnen und zu überarbeiten gilt. Alle Autoren machen das als Hobby und freiwillig. Wenn du also wegen der wirklich oder vermeintlich schlechten Qualität deines Beitrags angesprochen wirst, nimm bitte die Hinweise ernst – sie sind nicht persönlich gemeint, sondern der Versuch, die Qualität zu verbessern. Das gilt gerade für Anträge auf Löschung und/oder Qualitätssicherung. Bitte entferne solche Bausteine nicht selbst. Die meisten Autoren helfen dir gerne, wenn sie erkennen, dass du nicht ausschließlich hier bist, um Werbung für (d)ein Unternehmen zu machen.
Bitte beachte, dass Werbung in Wikipedia grundsätzlich unerwünscht ist, auch eine Benutzerseite ist kein geeigneter Ort für die Selbstdarstellung von Unternehmen oder Weblinks auf Unternehmensseiten.HyDi Schreib' mir was! 11:13, 19. Mai 2014 (CEST)
Hinweis auf die Vorschriften des Gesetzes zum Unlauteren Wettbewerb
Hallo Frau Wohletz,
Es steht ihnen frei, auch diesen Hinweis wieder zu löschen (er bleibt aber ebenfalls in der History weiterhin einsehbar), aber dennoch eine wichtige Ergänzung zu meinem ersten Beitrag:
Als Mitarbeiterin eines Unternehmens sollten Sie weiteren Werbungsversuche unterlassen: Für Unternehmen kann die Mitarbeit in Wikipedia einen unlauteren Wettbewerb darstellen. Unternehmen, die im Bereich der Europäischen Union gewerblich tätig sind, sollten die Regelungen zum unlauteren Wettbewerb aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und der Richtlinie 2005/29/EG (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) beachten. Siehe auch OLG München · Urteil vom 10. Mai 2012 · Az. 29 U 515/12 und Wettbewerbsverstoß: Verschleierte Werbung in Wikipedia-Eintrag trotz zugehöriger Diskussionsbeiträge. Auch der Tatbestand der Behinderung eines Mitbewerbers (§4 UWG Abs. 10) kann durch das Bearbeiten eines Wikipedia-Artikels erfüllt sein, wie beispielsweise 2011 ein französisches Gericht entschieden hatte. Das Urteil hätte auch nach deutschem Wettbewerbsrecht ergehen können. Der auf das Wettbewerbsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Jens Ferner kommt aufgrund des Urteils vom OLG München zu dem Schluss: „(...) derzeit ist Unternehmen nur abzuraten, selber Änderungen an Artikeln vorzunehmen – seien es produkt-/unternehmensbezogene oder auch allgemeine Artikel.“ (Stand 2013)
Wir raten – oft auch im Interesse des Betroffenen – von Eigendarstellungen dringend ab. -- Wo st 01 (Di / ± / MP) 14:59, 19. Mai 2014 (CEST)