Diskussion:Räuberische Erpressung

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Hie sollte man besonders Städte und Regionen nennen um sich ein Bild von Gefahrengebieten zu machen. Rendsburg oder Stadteile von Berlin und Hamburg. So eine Art Atlas der schweren Jugendkriminalität. --. M. 27.12.2007

Sicherlich nicht uninteressant, jedoch m.E. nach nicht relevant für den Artikel im Speziellen oder eine Enzyklopädie im Allgemeinen. --90.186.119.37 14:36, 6. Jun. 2010 (CEST)

Artikel umbenennen?

Wäre es sinnvoll, da der Artikel zu "Raub" nach den Ländern Deutschland, Österreich und Schweiz getrennt ist, auch diesen zur räuberischen Erpressung umzubenennen? Hier wird ja vor allem das Deutsche Recht umschrieben. -- Gruß Dante aurelius (Diskussion) 16:03, 27. Jun. 2013 (CEST)

Aufnahme als eigenes Delikt

fehlt hier noch. Wann wurde die Räuberische Erpressung in D-A-CH als eigene strafbewehrte Tat eingeführt? Meines Wissens wurde der Straftatbestand viele Jahrhunderte als eigenständiger Straftatbestand vergessen. Daher kamen die „Bankräuber“, die in räuberisch-erpresserischer Absicht (ohne nur Erpresser oder nur Räuber zu sein) bei der Justiz mangels Verwirklichung von Straftatbeständen Raub oder Erpressung "gut weg". --93.133.127.142 16:54, 8. Apr. 2014 (CEST)

Nur Gefahr für Leib und Leben?

"Wird die Erpressung durch Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begangen..." Wie verhält es sich mit "Unangenehmen Konsequenzen" anstatt "Gefahr für Leib und Leben" z.B. Verlust des Jobs, Verlust der Wohnung, öffentliche Denunzierung, wir klagen dir die Seele aus dem Leib usw. also die Androhung nicht physischer Gewalt. Wird der Tatbestand durch Legalisierung aufgehoben? z.B. "Du zahlst an die IHK oder wir machen deinen Laden dicht."? (nicht signierter Beitrag von 217.230.181.96 (Diskussion) 16:43, 20. Jul 2014 (CEST))