Diskussion:Patzenhofer Brauerei (Gebäude)
Lemma
Das Lemma Patzenhofer Brauerei (Gebäude) ist untauglich weil missverständlich. (Und möglicherweise hängt es mit diesem Umstand zusammen, dass der Artikel aktuell seit 27 Monaten uneditiert ist.) Das Gebäude ist keine Brauerei, d. h. kein Fabrikgebäude, kein Sudhaus, kein Lagerkeller (oder was es noch an Brauereigebäuden gibt). Typologisch handelt es sich um ein „Verwaltungsgebäude“ oder vielleicht auch um ein „Büro- und Geschäftshaus“. Eine Patzenhofer Brauerei gab es damals offiziell nicht, das Unternehmen hieß zur Bauzeit des Hauses Actien-Brauerei-Gesellschaft Friedrichshöhe vorm. Patzenhofer. In diesem Gebäude war das Zentral-Bureau des Unternehmens untergebracht. Die Trennung von repräsentativer Hauptverwaltung in zentraler Lage von lärm- und geruchsintensiven Produktionsbetrieb(en) mit gutem Bahnanschluss war damals sehr „modern“ gedacht – und vermutlich dadurch begünstigt, dass das Unternehmen Brauereien an verschiedenen Standorten in der Stadt betrieb.
Man sollte den Artikel auf Taubenstraße 10 (Berlin) (allgemein) oder Verwaltungsgebäude der Patzenhofer-Brauerei (wenn denn die Brauerei unbedingt genannt werden soll) verschieben. Da bereits 1920 die Fusion zu Schultheiss-Patzenhofer Brauerei AG erfolgte, wird nach menschlichem Ermessen wohl kein zweites enzyklopädiewürdiges Patzenhofer-Verwaltungsgebäude auftauchen. --80.145.220.50 17:01, 11. Aug. 2014 (CEST)
- Hallo und danke für deinen Hinweis. Ich gebe zu bedenken, dass das Gebäude unter diesem Eintrag in der Landesdenkmalliste eingetragen ist. Gegen eine Weiterleitung spricht freilich nichts. Grüße --Assenmacher (Diskussion) 18:21, 11. Aug. 2014 (CEST)