Kieferbruch

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 30. September 2014 um 12:01 Uhr durch imported>Lómelinde(1308992) (Linkfix).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Kieferbruch steht für:

Kieferbruch ist die offizielle (wenn auch nicht korrekte) Kurzbezeichnung des Teils 2 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (BEMA) zahnärztlicher Leistungen. BEMA Teil 2 regelt jedoch nicht die der Behandlung des Kieferbruchs. Diese erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Siehe Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen#Teil 2 – Behandlung von Verletzungen des Gesichtsschädels (Kieferbruch), Kiefergelenkserkrankungen (Aufbissbehelfe)

__DISAMBIG__