Benutzer:SWR Kommunikation/Jugendangebot von ARD und ZDF

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Das Crossmediale Jugendangebot von ARD und ZDF ist ein noch im Planungsstatus befindliches crossmediales Angebot, das Jugendlichen und jungen Erwachsene von 14 bis 29 Jahren zielgruppenspezifische öffentlich-rechtliche Inhalte bereitstellen und dabei das Mediennutzungsverhalten der jungen Generation spiegeln soll. Geplant ist, Inhalte vernetzt über TV, Radio, Internet und Social Media zu verbreiten und dabei interaktiv mit der Zielgruppe im Austausch zu stehen.

Konzept

ARD und ZDF zufolge wollen die Sender mit dem crossmedialen Jugendangebot ihrem staatsvertraglichen Auftrag der Grundversorgung mit einem vielfältigen Fernseh-, Hörfunk- und Telemedienangebot besonders im Hinblick auf die junge Zielgruppe besser nachkommen. Das Angebot soll den veränderten mobilen und non-linearen Nutzungsbedingungen junger Menschen Rechnung tragen und die bei 14- bis 29-Jährigen gängigen neuen Angebots- und Nutzungsformen anbieten, so dass die Verschränkung von technisch gestützter sozialer Kommunikation mit Bewegtbild- und Audioangeboten im Zentrum des Konzepts steht.[1]

Das Programm für die junge Zielgruppe soll nach Angaben der Sender überwiegend von jungen Medienmachern selbst gestaltet werden und der jungen Generation so auf Augenhöhe begegenen. Themensetzung, Ansprache, Herangehensweise und Look sollen konsequent die Wünsche der Zielgruppe berücksichtigen und öffentlich-rechtliche Qualität und junge Erzählweisen vereinen. Bestandteil des crossmedialen Angebots soll neben den noch enger verzahnten, bereits bestehenden jungen Hörfunkwellen der ARD und einer durchgängig erreichbaren, dialogfähigen Webpräsenz auch ein linearer TV-Kanal sein.[2]

Termin

Bei ihrer Herbsttagung am 16. und 17. Oktober 2014 treten die Regierungschefinnen und Regierungschefs zum nächsten Mal zur sogenannten Ministerpräsidentenkonferenz zusammen[3] und werden unter anderem über die Beauftragung eines crossmedialen Jugendangebots bei ARD und ZDF entscheiden.

Der Rundfunkstaatsvertrag der Bundesrepublik Deutschland sieht vor, dass Neubeauftragungen wie die des crossmedialen Jugendangebots und die damit zusammenhängende Neuordnung der Digitalkanäle ausschließlich durch einen einstimmigen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz erfolgen können (§51, Ziffer 2).

Historie

Die Rundfunkkommission der Länder erteilte als Fachkommission der Ministerpräsidentenkonferenz im November 2012 ARD und ZDF den Auftrag zur Neukonzeptionierung ihrer sechs digitalen Spartenkanäle (Einsfestival, EinsPlus, tagesschau24, ZDFinfo, ZDFkultur und ZDFneo).[4]

ARD und ZDF beschlossen daraufhin Anfang 2013, im Rahmen der Restrukturierung ihrer Digitalkanäle ein Konzept für ein multimediales Jugendangebot vorzulegen. Das erarbeitete Konzept sieht die Vernetzung mehrerer Medien (Online, Fernsehen, Radio, Social Media) zu einem Angebot vor, stand zu diesem Zeitpunkt aber nach wie vor im Zusammenhang mit der Neukonzeptionierung der Digitalkanäle, wodurch sich in der Öffentlichkeit der missverständliche Begriff „Jugendkanal“ für das geplante Angebot etablierte.[5]

Im Oktober 2013 reichten ARD und ZDF zur Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder dieses Konzept für ein crossmediales Jugendangebot für die Zielgruppe der 14 bis 29-Jährigen ein. Sie schlugen dabei vor, für ein solches Angebot EinsPlus, Einsfestival und ZDFkultur einzustellen und deren Mittel entsprechend gebündelt umzuwidmen. ARD und ZDF verpflichteten sich dabei im Sinne der Beitragsstabilität den genannten Finanzrahmen von 45 Millionen Euro nicht zu überschreiten[6] (siehe auch Finanzierung). Die Mitglieder der Ministerpräsidentenkonferenz formulierten zum geplanten Jugendangebot noch einige offene Fragen[6] insbesondere zu Nutzungsgewohnheiten der jungen Zielgruppe und den potentiellen Erfolgsaussichten eines solchen Angebots. Diese wurden von ARD und ZDF bis zur nächsten Ministerpräsidentenkonferenz im März 2014 beantwortet. Die Anstalten verwiesen dabei unter anderem auf verschiedene Medienanalysen und Studien, die die dem Konzept von ARD und ZDF zugrunde liegenden Interessen der Zielgruppe und deren Mediennutzung belegen.[7][8]

Am 13. März 2014 beriet die Ministerpräsidentenkonferenz über diese Erläuterungen zum geplanten crossmedialen Jugendangebot von ARD und ZDF und die von Seiten der KEF bezüglich der Finanzierung eingereichten Stellungnahmen. In diesem Zusammenhang ergaben sich aus Sicht der Regierungschefinnen und Regierungschefs noch offene Fragen zur Finanzierung, zur Zusammenarbeit der jungen Hörfunkwellen der ARD und zum Online-Aufwand des geplanten crossmedialen Angebots. ARD und ZDF haben erklärt, die Fragen zur Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs im Oktober 2014 schriftlich zu beantworten. Außerdem produzierten ARD und ZDF für diese Sitzung einen Kurzfilm, der das geplante crossmediale Jugendangebot von ARD und ZDF exemplarisch visualisiert und die Vernetzung der verschiedenen Medien veranschaulicht[9].

Am 16. und 17. Oktober 2014 wird die Ministerpräsidentenkonferenz in Potsdam dazu tagen, das Thema wird voraussichtlich am zweiten Sitzungstag aufgerufen.

Starttermin

Wenn die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bei ihrer Herbsttagung dem crossmedialen Jugendangebot von ARD und ZDF zustimmen und somit die Änderung des Rundfunkstaatsvertrages und seine Ratifizierung durch alle Bundesländer anstoßen, soll das Angebot voraussichtlich 2016 an den Start gehen können.[10]

Finanzierung

ARD und ZDF haben schriftlich festgehalten, die für das Angebot vorgesehenen 45 Millionen Euro durch interne Umschichtungen aus dem Bestand aufzubringen. Dabei würde der Großteil der Kosten durch die Einstellung von EinsPlus, EinsFestival und ZDFkultur gedeckt, deren Mittel im Falle einer Beauftragung gebündelt für das crossmediale Angebot zur Verfügung stünden. Zudem geben ARD und ZDF an, bei der Umsetzung des Programms auf bereits bestehende Strukturen von ARD und ZDF zurückgreifen zu wollen, so dass der Finanzbedarf von ARD und ZDF durch das neue Angebot nicht ansteigen soll. Dazu haben ARD und ZDF bis 2020 eine Selbstverpflichtungserklärung abgegeben.[11][12]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. ARD zur finanziellen Lage der Landesrundfunkanstalten. auf landtag.sachsen-anhalt.de. Abgerufen am 1. Oktober 2014.
  2. SWR zum crossmedialen Jugendangebot. auf swr.de. Abgerufen am 1. Oktober 2014.
  3. Ministerpräsidentenkonferenz in Potsdam. auf stk.brandenburg.de. Abgerufen am 1. Oktober 2014.
  4. Niedersachsen fordert Digitalkanäle und Gemeinschaftsprogramme von ARD und ZDF zu überprüfen. auf medienpolitik.net. Abgerufen am 10. September 2014.
  5. ARD Pressemeldung zur Klärung offener Fragen. auf ard.de. Abgerufen am 1. Oktober 2014.
  6. a b MPK in Heidelberg. auf baden-wuerttemberg.de. Abgerufen am 29. September 2014.
  7. Medienpädagogischer Forschungsverband Südwest - Jugend, Information, (Multi-)Media. auf mpfs.de. Abgerufen am 1. Oktober 2014.
  8. ARD ZDF Onlinestudie. auf ard-zdf-onlinestudie.de. Abgerufen am 6. Oktober 2014.
  9. Torsten Zarges: Das Geheimvideo liegt im Safe des Intendanten. auf dwdl.de. Abgerufen am 7. August 2014.
  10. SWR zum Jugendkanal: Start frühestens 2016. auf wuv.de. Abgerufen am 10. September 2014.
  11. Finanzobergrenze von 45 Millionen wird eingehalten. auf horizont.net. Abgerufen am 1. Oktober 2014.
  12. ARD Pressemeldung zu den digitalen Spartenkanälen. auf ard.de. Abgerufen am 1. Oktober 2014.