Diskussion:Römischer Diktator

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Was meint ihr zum Lemma? Ist das korrekt oder sollte das verschoben werden, vielleicht auf Dictator, Diktator (Rom) o.ä.?--Proofreader 23:17, 21. Dez 2005 (CET)

Ich habe den sehr ansprechenden Artikel etwas umorganisiert und geringfügig ergänzt. Das eigene Unterkapitel "Sonderformen" habe ich aufgelöst und in das neue Kapitel "Amtszeit und Aufgaben" eingebaut, denn es liegt mir daran, die Konsistenz des Begriffs aufrecht zu erhalten und besagte Sonderformen nicht als Anomalien zu begreifen. 213.153.44.170 13:05, 21. Feb 2006 (CET)

Wie geht das?

Wie kann es sein dass ein Diktator vorher Konsul gewesen sein muss, aber trotzdem einmal ein Plebejer bestimmt wurde? Plebejer konnten doch überhaupt keine Konsuln werden.

Der erste plebejische Dictator war C. Marcius Rutilus 356 v. Chr. Er war im vorausgegangenen Jahr Konsul gewesen. Bekanntlich waren Plebejer seit 366 zum Konsulat zugelassen.--Scifius 23:37, 6. Mär. 2009 (CET)

Kleine Verwechslung? (Schreibung vs. Erlassung)

Im Abschnitt Römischer Diktator#Amtszeit und Aufgaben steht zur Schreibung neuer Gesetze und Neubildung des Staates (nur von Sulla belegt) (legibus faciendis et rei publicae constituendae causa), im Abschnitt darunter das etwas geänderte dictator legibus scribundis et rei publicae constituendae (Erlassung von Gesetzen und Neugestaltung des Staates). Wurde eventuell die Übersetzung oder das Original vertauscht? Schreibung gehört doch wohl zu scribundis, Erlassung würde andererseits auch zu faciendis passen. Und fehlt bei letzterem nicht noch ein causa? passen. --MopskatzeMiau! 18:02, 11. Jul. 2011 (CEST)

Befugnisse und Machtmittel

"Dem Diktator war es sogar erlaubt, römische Gesetze zu ändern, wenn er dies zur Abwehr der Gefahr als notwendig erachtete". Müßte man hier nicht zumindestens etwas mehr nach der Art der Diktatur differenzieren? Sprich, es ist erstmal schwer vorstellbar, daß ein dictator clavi figendi causa, der ja per Definition nach nur eine rituelle Handlung zu vollziehen hatte, ebenfalls Gesetze ändern konnte. Deßweiteren, konnte ein Diktator jedes Gesetz ändern? Oder waren seine Befugnisse dahingehend doch irgendwie eingeschränkt oder an ein imperium gebunden? Wenn nein - warum gab es dann überhaupt die Unterteilung in verschiedene Arten der Diktatur?

"Die Herrschaftsgewalt wurde angesichts dieser Machtfülle nicht selten mit der eines Monarchen verglichen, ...". Auch hier würde mich noch mal der neuste Stand der Forschung interessieren. Aus meinem Verständnis der römischen Republik heraus glaube ich gut und gerne, daß die Machtfülle des Diktators in den römischen Quellen mit der eines Monarchen verglichen wurde - aber ist die Aussage auch heutzutage noch wirklich haltbar? Im Prinzip geht meine Frage noch mal in die selbe Richtung wie schon die Frage nach der Gesetzgebung, sprich, mir stellt sich einfach die Frage, ob die Macht des Diktators nicht doch irgendwie eingeschränkter bzw. zweckgebundener war.

P.S.: Der Hauptartikel zum Thema Diktator bestätigt meine Zweifel m.E. nach (Von einer Diktatur im heutigen Wortsinn unterscheidet sie jedoch, ..., die in ihrer Machtfülle und Dauer eingeschränkt war.) (nicht signierter Beitrag von 87.183.159.238 (Diskussion) 03:53, 20. Jan. 2013 (CET))

--Tahuti (Diskussion) 03:38, 20. Jan. 2013 (CET)

Spätere Geschichte

Hier wird gesagt, "dass er [Caesar] das Amt zehnmal hintereinander antreten konnte, was auf eine zehnjährige Diktatur hinauslief". Unten in der Liste wird aber angezeigt, dass Caesar viermal von 49-44 Diktator war, nun eins von beidem muss also eine Falschaussage sein. --80.187.101.145 21:46, 16. Okt. 2014 (CEST)