Beobachteter Ort
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 26. Oktober 2014 um 17:26 Uhr durch imported>JFH-52(1000550) (→Einleitung: −Wortzwischenräume).
Beobachteter Ort (Ob) bezeichnet nach der DIN 13312 in der Navigation den mit Hilfe eines Ortsbestimmungsverfahrens ermittelten Ort des Fahrzeuges.[1]
Beispiel
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den beobachteten Ort zu bestimmen:
- Terrestrische Navigation:
- Kreuzpeilung
- Versegelungspeilung
- Peilung und Abstand (Feuer in der Kimm, Radarabstand)
- Peilung und Lotung
- Elektronische Navigation:
- Positionsangabe eines Satellitennavigationssystemes
- Astronomische Navigation:
- Positionsfindung durch astronomische Navigation
Schreibweise
Der beobachtete Ort bezieht sich stets auf einen bestimmten Zeitpunkt, er wird wie folgt angegeben:
Ob 1200: 50°12 N, 002°01 W
Nutzen in der Seefahrt
Das Bestimmen des Ob dient der Positionsfeststellung eines Schiffes. Von dem Ob aus kann die weitere Reise geplant werden, oder die bisher zurückgelegte Strecke überprüft werden. Auch dient sie der Bestimmung der Besteckversetzung im Bezug auf den Koppelort.
Einzelnachweise
- ↑ Dietrich v. Haeften, Harald Schultz: Sportseeschifferschein. Delius Klasing, Bielefeld 2010, ISBN 978-3-7688-3186-4, S. 136.