Diskussion:Amtsgericht Schwerin
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Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 22. Dezember 2014 um 11:05 Uhr durch imported>Marcel Rogge(1456113) (Neuer Abschnitt →Gesetz über die Testregion für Bürokratieabbau Westmecklenburg).
Gesetz über die Testregion für Bürokratieabbau Westmecklenburg
... konnte ich leider online nur kostenpflichtig bei beck oder juris finden. Daher hier mal besagter Text des zitierten Gesetzes vom 25. Oktober 2005 (GVOBl. M-V 2005, S. 535):
§ 4 Für die zur Zuständigkeit der Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Schwerin gehörenden Verfahren in Handelssachen im Sinne des § 95 des Gerichtsverfassungsgesetzes ist das Amtsgericht Schwerin zuständig. § 5 Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages vor den Kommunalwahlen im Jahr 2009 außer Kraft.
--Marcel Rogge (Diskussion) 12:05, 22. Dez. 2014 (CET)