Diskussion:Kavaliersdelikt

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sprachlicher Audruck

headline by Kuru
meiner Meinung nach etwas viel zu Wilderei (existiert ja seperat) --Win a 2 06:06, 24. Okt 2004 (CEST)

"Dies ist schon nahezu paradox, denn nicht ohne Grund handelt es sich um Vergehen. Das Empfinden für ein Kavaliersdelikt hat sich mit der Zeit immer wieder stark geändert, vollkommen andere Dinge sind heute (2006) im Begriff als Kavaliersdelikt zu gelten als beispielsweise im 20. oder gar 19. Jahrhundert."

wie wär's mit nem beweis/beleg? mach sich bei argumentationen immer gut.

nur so frage.. leitet sich das wort nicht vom vor chevalier also dem französischen wort für ritter ab?? weil in dem wort steckt ja "kaval" so wie in "kavallerie" drin und das leitet sich ja vom chevalier ab

Ich würde es auch sehr interessant finden, was denn damals so als Kavaliersdelikt galt. Schwarzfahren konnte man damals nicht (zummindest nicht im heutigen sinne) und zu schnell fahren konnte man auch nicht wirklich
by Kuru 18:02, 15. Mär. 2008 (CET)
Das klassische Kavaliersdelikt war die Duellbeteiligung, ansonsten wurden politisch motivierte Delikte (Hochverrat, Majestätsbeleidigung, etc) mit nicht entehrender Festungshaft bestraft. Roald 19:40, 22. Apr. 2008 (CEST)

Aus der WP:QS:

"Entspricht stilistisch nicht den Standards, teilweise Schulaufsatz-Niveau bzw. sarkastische Sprechsprache ("Das ist schon nahezu paradox [...]"). Grundlegend überarbeiten oder neu erstellen. -- 84.142.239.221 20:02, 26. Okt. 2006 (CEST)" - Stimme dieser Aussage zu, da sollte mal ein Experte drüberschauen --Omi´s Törtchen ۩ - ± 14:59, 23. Nov. 2006 (CET)


"Als Kavaliersdelikt bezeichnete man früher Vergehen von Adligen, für die die Gesetze nicht galten." ist Unfug, auch für Adlige galten Gesetze. Handelte es sich nicht vielmehr um Straftaten, die nicht zu Ehrverlust (bei Adligen verbunden mit Adelsverlust) führten, also z.B. nicht mit Zuchthaus, sondern mit Festungshaft geahndet wurden? Roald 13:51, 16. Sep. 2007 (CEST)

Schwanger

"Beispielsweise war es im 19. Jahrhundert ein Kavaliersdelikt, ein Mädchen zu schwängern, das nicht ‚von Stande‘ war."

Du liebe Güte. Zunächst mal stellt sich die Frage, wie alt das Mädchen war, 16? Oder doch erst 12? Oder sollte es sich (Au weia!) doch um eine Frau handeln?

Deweiteren ist das heutzutage weder Delikt noch Kavaliersdelikt, jemanden zu schwängern, somit ein schlechtes Beispiel. Ein Kavaliersdelikt scheint Hitlers Putsch gewesen zu sein (->Festunghaft), das Beispiel ist aber auch nicht grandios. --193.254.155.48 17:09, 8. Sep. 2010 (CEST)

Delicta mala mere prohibita?

Der Begriff des Kavaliersdelikts rührt vom natürlichen Verbrechensbegriff her: Das Kavaliersdelikt ist Teil der Delikte, die keinen immanenten Unrechtsgehalt (sog. delicta mala per se) haben, sondern einfach gesetzlich verboten sind (delicta mala mere prohibita).
Das klingt ja sehr gut. Nur scheint es nicht zu stimmen... Es ist malum per se, sich einen Vollrausch anzutrinken, aber ein Ehrverlust ist damit nicht verbunden, nicht einmal (in diesem Fall und wenn keine Objektivstraftat eintritt) eine Strafbestimmung.--91.34.228.133 01:09, 6. Jan. 2013 (CET)

Siehe auch

Ist "Der Kabarettist und Klavierspieler Bodo Wartke verballhornte den Begriff zu "Klaviersdelikte". " wirklich nötig?

Ganz bestimmt nicht nötig, aber ein schönes Beispiel dafür, daß die Wikipedia niemals eine Enzyklopädie wird. (nicht signierter Beitrag von 91.66.65.164 (Diskussion) 22:59, 7. Jan. 2015 (CET))