Diskussion:Beschäftigungspflicht
Beschäftigungspflich bei befirsteten Arbeitsverträgen
Manche Mitarbeiter mit befristetetn Arbeitsverträgen in bestimmten Aufgabenbereichen (z.B. Fußballtrainer, Manager,...) werden gerne beurlaubt, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt. Wie lässt sich das mit der Beschäftigungsflicht vereinbaren? --MrBurns 12:49, 28. Jan. 2008 (CET)
1. Absatz Öffentlicher Dienst und angemessene Aufgaben der Dienstverrichtung in bezug auf die Qualifikation und Fähigkeiten
Gibt es hierfür eine normierte Analogie (D-A-CH) zum privatrechtlichen Bereich? Im Text steht „Die privatrechtliche (vertragliche) Beschäftigungspflicht wird aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers abgeleitet, das ihm den Anspruch darauf gibt, nicht nur bezahlt zu werden, sondern auch in einer dem Arbeitsvertrag entsprechenden angemessenen Form beschäftigt zu werden“. Ein Beispiel für den öffentlichen Dienst in D wäre z.B. 3 Jahre Ausbildung für den mittleren nichttechnischen Dienst, um dann als Amtsbote eingesetzt zu werden. Da gibt es das Dreigespann Kenntnisse, Leistung und Befähigung. Dies sollte doch weitgehend mit dem Stellenprofil übereinstimmen. Meine Frage: In welchem Gesetz steht das? --77.4.208.154 19:56, 3. Apr. 2014 (CEST)
Fragen zur Lemmabildung - BKL?
Bei aller Liebe zur Rechtsvergleichung bringt es nicht viel und ist eher verwirrend, die Rechtslage in den einzelnen Ländern auf einer Seite zu bringen. Vorschlag daher: folgende Seiten zu bilden und aus der bestehenden eine BKL-Seite zu machen:
"Beschäftigungspflicht ist ...
Siehe im Einzelnen:
- Beschäftigungspflicht (deutsches Arbeitsrecht)
- Beschäftigungspflicht (österreichisches Arbeitsrecht)
- Beschäftigungspflicht (schweizerisches Arbeitsrecht)
--Rechtswissenschaft (Diskussion) 22:57, 5. Feb. 2015 (CET)