Diskussion:Zwischenstaatliche Schiedsgerichtsbarkeit

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Der begriff ist weiter als im Artikel beschrieben

Soweit ich weiß erfasst der Begriff "internationale Schiedsgerichtsbarkeit" nicht nur das zwischenstaatliche Verfahren (etwa bei der Frage von Grenzverläufen etc.) sondern auch den Streit zweier Privater aus unterschiedlichen Staaten. Meistens sind dies Unternehmen. Teilweise wird deswegen noch "Privat" eingeschoben. (vgl. http://www.amazon.com/Internationalen-Privaten-Schiedsgerichtsbarkeit-German-Edition/dp/3166448128). Allerdings nicht immer. (nicht signierter Beitrag von 87.79.90.61 (Diskussion) 12:31, 17. Feb. 2014 (CET))

Völlig richtig. Der Artikel sollte mE umbenannt werden in "Zwischenstaatliche Schiedsgerichtsbarkeit" --Ildottoreverde (Diskussion) 23:28, 17. Jan. 2015 (CET)