Benutzer:Kolya/Ihar Lohvinau

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Ihar Lohvinau ist ein weißrussischer Verleger.

Bereits 2013 war Lohvinau per Gericht die Verlagslizenz entzogen worden, weil er im Jahr 2012 den Fotoband "Belarus Press-Foto 2011" des gleichnamigen Fotojournalisten-Wettbewerbs veröffentlicht hatte. Dieser wiederum war zuvor von einem Gericht als "extremistisch" eingestuft worden. Der Fall entfachte eine internationale Solidaritätswelle für Lohvinau, der seinen Verlag schließlich nach Vilnius verlegte. Das aktuelle Urteil betrifft Lohvinaus gleichnamigen Minsker Buchladen, der sich in den Räumen der "Galereja Y", einer privaten Galerie für zeitgenössische Kunst, befindet. Diejenige unter Ihnen, die bereits in Minsk waren, werden Galerie und Buchhandlung sicher kennen. Der kleine Laden hatte sich in den vergangenen sieben Jahren zum Treffpunkt für die intellektuelle Szene des Landes und zum Anlaufpunkt für Liebhaber der belarussischen Litertatur entwickelt.[1]

Am 28. Oktober 2013 publizierten das PEN-Zentrum Deutschland und weitere Autoren, Lektoren und Verleger einen offenen Brief an den weißrussischen Informationsminister, in dem sie gegen den Lizenzentzug für den Verleger Ihar Lohvinau protestierten und die sofortige Wiedererteilung der Publikationsgenehmigung forderten.[2]

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels spendete am 11. März 2015 auf der Leipziger Buchmesse 1.000 Euro an die Deutsch-Belarussische Gesellschaft (dbg) zur Unterstützung des Verlegers, Buchhändlers und Freedom-to-Publish-Preisträgers. Lohvinau wurde Anfang 2015 vom Minsker Wirtschaftsgericht zu einer Geldstrafe von umgerechnet mehr als 58.000 Euro verurteilt. Obwohl er mehrfach eine Lizenz beantragt hatte, wurde Lohvinau vorgeworfen, Bücher ohne Lizenz verkauft zu haben. Lohvinau hatte mit seinem Verlag einige der besten zeitgenössischen weißrussischen Autoren wie Artur Klinau, Alherd Bacharewitsch, Ihar Babkou oder Andrej Chadanowitsch etabliert. Der Börsenverein bat in einem Schreiben an das Büro des weißrussischen Präsidenten darum, Lohvinau die notwendige Lizenz zu erteilen und die Strafe zurückzunehmen.[3]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Mitteilung der dbg vom 25. Februar 2015
  2. Meldung den PEN-Zentrums vom 28. Oktober 2013
  3. Meldung des Börsenvereins vom 11. März 2015