Diskussion:Alibispeicher

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Ich finde, der Artikel müßte deutlich erweitert oder gleich komplett umgeschrieben werden. Irgendwie wird (zumindest mir) überhaupt nicht klar, was hier warum gespeichert wird. Ebenso ob bzw. wann der Alibispeicher vorhanden sein muß und geeicht werden muß.

Fragen, die sich mir stellen, nachdem ich den Artikel gelesen habe:

Einleitung: Was wird gespeichert? Warum? Muß es gespeichert werden? Muß der eichfähige Speicher geeicht werden? Woher kommt der Name?

Interner Speicher: Sind die max. 128 MB fix, oder ist das nur das Größte, was ein bestimmter Hersteller zur Zeit liefern kann? Was ist eine Speicherformel?

Externer Alibispeicher: Ist die EIA-232 Pflicht oder Norm oder macht es ein bestimmter Hersteller halt "schon immer" so? Können mehrere Waagen wirklich nicht per Netzwerk verbunden werden? -- MiLuZi (Diskussion) 09:23, 18. Jun. 2012 (CEST)

Ergänzung: Ich habe mir gerade den Link auf waagen-kurz.com angesehen. Die Unterscheidung Intern-Extern, die 128 MB und die EIA-232 scheinen von da entnommen zu sein. Vermutlich sind das also keine generellen Eigenschaften von Alibispeichern. -- MiLuZi (Diskussion) 09:39, 18. Jun. 2012 (CEST)