Diskussion:St. Elisabeth (Nordhausen)

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Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 30. Juni 2015 um 14:06 Uhr durch imported>Peter Gröbner(1475942) (→‎„Die erste Erwähnung der Kirche St. Elisabeth war im Jahr 1422, als der Mainzer Weihbischof Heinrich ihr einen vierzigtägigen Ablass gewährte.“: … ohne „ihr“).
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„Die erste Erwähnung der Kirche St. Elisabeth war im Jahr 1422, als der Mainzer Weihbischof Heinrich ihr einen vierzigtägigen Ablass gewährte.“

@HNeitzke: Wer bekam den Ablass? Die Kirche? --Peter 15:31, 27. Jun. 2015 (CEST)

ihr = die Kirche, nicht Elisabeth. Ist das so undeutlich formuliert? Da Elisabeth zu diesem Zeitpunkt nicht mehr lebte, kann sich der Ablass doch nur auf die Kirche beziehen? Ich finde das eindeutig. HNeitzke (Diskussion) 17:15, 27. Jun. 2015 (CEST)
Den Ablass bekamen doch die Gläubigen, nicht das Bauwerk. Natürlich ist klar, was gemeint ist, aber – wie Du sagst – undeutlich oder kathsprech. Im Artikel Ablass wird von „gewähren“ nur in Bezug auf die Gläubigen gesprochen. --Peter 17:18, 27. Jun. 2015 (CEST)

Ich hab mal eine Änderung gemacht. Vielleicht findet jemand eine bessere Lösung. --Peter 16:06, 30. Jun. 2015 (CEST)