Diskussion:Überwerfungsbauwerk

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Nur Schienenverkehr

"dessen vorrangige Aufgabe die Führung zweier sich kreuzender oder überschneidender Verkehrswege auf unterschiedlichen Ebenen über eine Kreuzungsstelle im Schienenverkehr ist.", "Auch Autobahnen mit ihren vollständig kreuzungsfrei geführten Fahrbahnen machen eine Vielzahl von Überwerfungsbauwerken nötig, am massivsten sind dabei die Autobahnkreuze." Der erste Satz hört sich an wie ein Teil der Definition - offenbar gehört der Teil "im Schienenverkehr" aber schonmal nicht dazu, wenn es Überwerfungsbauwerke auch bei Autobahnen gibt. Was genau gilt denn nun nicht immer, sondern nur "vorrangig"? --JensMueller 21:36, 18. Dez. 2008 (CET)

Das mit dem Schienenverkehr ist so Quatsch. Der Begriff "Überwerfungsbauwerk" ist zunächst mal unabhängig vom Verkehrssystem. Korrekt wird im zweiten Absatz allerdings geschildert, warum es im Schienenverkehr besonders häufig Überwerfungsbauwerke gibt. Ich habe das im Artikel mal geändert.
Das "vorrangig" in "vorrangige Aufgabe" bezieht sich auf die einzelnen Bauwerke. Diese können ja auch aus anderen Gründen (Geländeunebenheiten, Verkehrswegebündelung mit unterschiedlichen Ebenen, Gesamtstuktur des Verkehrswegs) gebaut worden sein und halt "zufällig" auch einen anderen Verkehrsweg kreuzen. Auch ein Überwerfungsbauwerk kann in eine solche Gesamtstruktur eingebunden sein, ist aber dadurch charakterisiert, dass es vor allem der höhenfreien Kreuzung der Verkehrswege dient.
Beispiel: Die Mittelgebirgstalbrücken oder -tunnel der Schnellfahrstrecke Hannover-Würzburg sind keine Überwerfungsbauwerke im eigentlichen Sinne, selbst wenn (wie eigentlich immer) Straßen oder Schienen darunter oder darüber hinweglaufen. Die Einfädelungstunnel und -brücken vor und nach den Bahnhöfen (z.B. Hannover-Rethen) hingegen sind Überwerfungsbauwerke, auch wenn ihre Aufgabe auch ist, die Strecke anschließend auf einem Damm oder in einem Tunnel weiterzuführen. Vorrangig werden durch diese Bauwerke aber eben die Verkehrswege gekreuzt.
Das ist mit "vorrangig" gemeint. -- Dirk Hillbrecht 21:54, 19. Dez. 2008 (CET)

Wasserstraßen

ich hätte gern einen Beleg für die Verwendung des Begriffes "Überwerfung" im Zusammenhang mit den genannten Bauwerken.

Es handelt sich dabei um eine Kreuzung eines Kanals mit einem näturlichem Wasserlauf oder einem anderen Kanal, die eine unterschiedliche Höhe haben. Bei einer Überwerfung haben aber beide Verkehrswege ursprünglich die gleiche Höhe, verlaufen eher parallel als kreuzend und werden "künstlich" zu einem Niveauunterschied gebracht, um Benutzungskonflikte zu vermeiden. --Eingangskontrolle 11:25, 19. Okt. 2011 (CEST)

Das Problem scheint eher zu sein, dass Kreuzungsbauwerk auf Überwerfungsbauwerk weiterleitet. Ich hatte da mal Material gesammelt, aber keine brauchbaren Definitionen für beide Begriffe gefunden. Aus dem Sprachgebrauch heraus verstehe ich unter Überwerfungsbauwerk was ähnliches wie du. Es könnte allerdings sinnvoll sein, den Artikel nach Kreuzungsbauwerk zu verschieben, das scheint der allgemeinere Begriff zu sein. --Hozro 20:57, 19. Okt. 2011 (CEST)

Unterscheidung Überwerfungsbauwerk - Kreuzungsbauwerk

Überwerfungsbauwerk: Bauwerk um ein(ig)e Fahrspur(en) oder eine Fahrtrichtung höhenfrei zu queren.

„Überwerfungsbauwerke sind dazu da, sich überschneidende Gleise auf unterschiedlichen Ebenen über eine Kreuzungsstelle zu führen – in Form von Brücken oder Unterführungen.“

Thomas Durchdenwald: STUTTGARTER-ZEITUNG.DE[1]
Zeitschriftenartikel
Überwerfung von Eisenbahnlinien; Giger, Peter; Montigel, Markus; Artikel aus: Schweizer Ingenieur und Architekt; ISSN: 0251-0960; (Schweiz): Jg.111, Nr.33/34, 1993; S.576-580, Abb.,Lit.; Quelle: baufachinformation.de


Kreuzungsbauwerk: Bauwerk um einen kompletten Fahrweg zu queren/kreuzen.
--Reneman (Diskussion) 22:22, 10. Jul. 2015 (CEST) --Reneman (Diskussion) 00:02, 22. Jul. 2015 (CEST)

  1. Abstellbahnhof Untertürkheim. Abgerufen am 10. Juli 2015.