Diskussion:Strafbefehl/Archiv/1

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Steuerstrafverfahren

Auch im Steuerstrafverfahren wird der Strafbefehl nicht selten eingesetzt.

Wenn "nicht selten" sachlich richtig ist, wäre das "Auch" am Satzanfang hier fehl am Platze, oder der Satz steht an der falschen Stelle. -- J.Rohrer 13:57, 24. Mär 2004 (CET)

  • Das "auch" war in der Tat fehlerhaft. Danke für den Hinweis. Ich hab versucht, es besser darzustellen. --Andrsvoss 16:20, 24. Mär 2004 (CET)

Vorbestraft?

Wird ein Strafbefehl rechtskraeftig, ist der Betroffene dann vorbestraft? --128.237.234.192 01:31, 3. Dez 2005 (CET)

Die Antwort:

Wird der Angeklagte durch ein Urteil oder einen Strafbefehl rechtskräftig verurteilt, wird die Strafe in das Bundeszentralregister in Berlin eingetragen. Damit ist der Verurteilte im Sinne des Strafrechts vorbestraft.

Dies darf jedoch nicht mit einer "Vorstrafe" im Sinne eines polizeilichen Führungszeugnisses verwechselt werden. Dort erscheinen nur Strafen ab einer bestimmten Höhe (siehe Bundeszentralregistergesetz ab § 30 - hier alle eintragungspflichtigen Daten aufzuzählen, würde den Rahmen sprengen.


Wie sieht die Angelegenheit aus bei der Zustellung eines Strafbefehles gegen deutsche Staatsbuerger im nichteuropaeischen Ausland? (nicht signierter Beitrag von 112.201.233.102 (Diskussion) 04:14, 22. Mai 2010 (CEST))