Diskussion:Andreas Lutz (Autor)

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Lebende Personen (allgemein) [Bearbeiten]

Für über 99 % der Bevölkerung unüberwindbar: Die Relevanzhürde

Ein wichtiger Anhaltspunkt für die Bedeutung einer lebenden Person ist, dass sie in einem anerkannten biographischen Nachschlagewerk (etwa Munzinger-Archiv, Kürschners Gelehrten-Kalender, DBA) verzeichnet ist.

Anhaltspunkte: Die Person ist

   * wegen ihrer Beteiligung an historischen, politischen oder sonst nachrichtenwürdigen Ereignissen bekannt,
   * eine weit bekannte Persönlichkeit aus der Unterhaltungsbranche (wie Fernseh- und Filmproduzenten, Regisseure, Schauspieler mit Hauptrollen oder mehreren Nebenrollen in kommerziell vermarkteten Werken),
   * Autor, Herausgeber, Fotograf, Musiker, Maler, Bildhauer, Architekt, Ingenieur oder andere Person, dessen Werk oder Arbeitsleistung als herausragend anerkannt und dauerhaft Teil der Geschichte des Fachgebiets geworden ist,
   * in mehreren Publikationen der Verfassungsschutzbehörden namentlich hervorgehoben worden,
   * nachgewiesener Träger eines hohen Ordens (z. B. Bundesverdienstkreuz),
   * oder als Gerechter unter den Völkern ausgezeichnet worden. (nicht signierter Beitrag von 80.153.116.177 (Diskussion | Beiträge) 12:46, 8. Apr. 2010 (CEST)) 
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