Diskussion:Verbindungsbeamter (Deutschland)

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Fehlende Quellenangabe

Welcher Quelle wurde entnommen, dass Verbindungsbeamte im jeweiligen Ausland Diplomatenstatus besitzen? (nicht signierter Beitrag von 77.177.109.157 (Diskussion) 19:41, 6. Feb. 2011 (CET)) Laut http://www.bka.de/DE/DasBKA/Aufgaben/InternationaleFunktion/Verbindungsbeamte/verbindungsbeamte__node.html?__nnn=true besitzen Verbindungsbeamte eben keinen Diplomatenstatus, daher habe ich den entsprechenden Satz gestrichen. Auf der Seite des BKA heißt es hierzu: (...)üben keine hoheitliche Tätigkeit in dem Empfangsstaat aus und haben bei ihrer Tätigkeit das Völkerrecht, das Recht des Empfangsstaates sowie die mit den Empfangsstaaten getroffenen Vereinbarungen zu beachten. Sie vertreten die Interessen der deutschen Polizei - insbesondere des BKA - und unterstützen sonstige deutsche Strafverfolgungsorgane.(...) (nicht signierter Beitrag von 77.177.120.9 (Diskussion) 22:57, 21. Aug. 2011 (CEST))


Defekte Weblinks

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